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Ausgabe elektronischer Praxisausweise an Zahnarztpraxen geht weiter

Ausgabe der elektronischen Praxisausweise erfolgt im zahnärztlichen Bereich ausschließlich über die KZVen und wird von der Gematik als sicher eingestuft.

Ausgabe der elektronischen Praxisausweise erfolgt im zahnärztlichen Bereich ausschließlich über die KZVen und wird von der Gematik als sicher eingestuft.

Die Ausgabe elektronischer Praxisausweise an Zahnarztpraxen in ganz Deutschland ist wieder aufgenommen worden. Das teilte die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) mit.

Nachdem die Gematik kurz vor Weihnachten 2019 aufgrund der durch den Chaos Computer Club (CCC) aufgezeigten Sicherheitslücken in einigen Kartenbestellprozessen den vorläufigen Stopp für die Ausgabe von Praxisausweisen aller Sektoren ausgesprochen hatte, können Zahnarztpraxen die Praxis- & Institutionsausweise (SMC-B) nun wieder erhalten.
Die zugelassenen SMC-B-Anbieter wurden durch die KZBV entsprechend informiert. D-Trust und T-Systems haben die Ausgabeprozesse bereits wieder gestartet.

Hintergrund der zügigen Wiederaufnahme des Ausgabeprozesses waren bestehende besondere Festlegungen im zahnärztlichen Bereich: Elektronische Praxisausweise für Zahnarztpraxen waren und sind ausschließlich direkt über die zuständige Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) in dem jeweiligen Bundesland erhältlich. Als Lieferadresse kann immer nur die Meldeadresse der Zahnärztin oder des Zahnarztes oder die bei der zuständigen KZV hinterlegte Adresse der jeweiligen Praxis angegeben werden. Die vom CCC aufgezeigte Sicherheitslücke bestand daher bei zahnärztlichen Praxisausweisen zu keinem Zeitpunkt, so die KZBV. Die Gematik hat nun nach Prüfung des Sachverhalts einer übergangsweisen Wiederaufnahme der Kartenausgabe zugestimmt.

Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der KZBV: „Alle bereits an Zahnarztpraxen ausgegebenen SMC-Bs basieren auf diesem sicheren Ausgabeprozess und sind damit bis zum Ende ihrer Laufzeit uneingeschränkt einsetzbar. Auch wenn im zahnärztlichen Bereich mit deutlich mehr als 90 Prozent die meisten Praxen bereits mit der notwendigen Technik für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur ausgestattet sind, ist die KZBV erleichtert, dass die Ausgabe der SMC-Bs so schnell wieder aufgenommen werden konnte. Denn den Praxen, die immer noch nicht an die TI angebunden sind, droht mit Inkrafttreten des Digitale Versorgung-Gesetzes ab 1. März ein erhöhter Honorarabzug.“