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TI-Sanktionen: Wie viel Kohle ist es – und wem gehört sie?

Von Chefredakteur Marc Oliver Pick

Von Chefredakteur Marc Oliver Pick

Telematikinfrastruktur und kein Ende: Nach jahrelangen Diskussionen darüber, wie man ein solches Projekt am besten angeht (oder gut begründet unendlich in die Länge zieht), sah es nach diversen Aufschüben und Fristverlängerungen für die Bestellung der TI-Komponenten fast schon so aus, als wäre das Mammut-Projekt auf der Zielgeraden. Dann gab es allerdings Zweifel an der Sicherheit bereits angeschlossener Praxisnetzwerke: Da hatten doch einige Ärzte im Vertrauen darauf, jetzt ein absolut sicheres Tool zu nutzen, grundlegende Sicherheitsmechanismen einfach ausgeschaltet und ihre Praxen dem Web quasi ungeschützt ausgesetzt.

Wer nun denkt, das seien schon Hemmnisse genug auf dem Weg in eine flächendeckende TI-Anbindung, muss sich sagen lassen, dass aus unterschiedlichen Gründen noch lange nicht alle Praxen an die TI angeschlossen sind. Rund 100.000 Praxen sind bereits angeschlossen, aber zum Stichtag Mitte Juni waren immer noch ca. 77.000 Praxen nicht dabei. 77.000 Praxen, das sind rund 40 Prozent aller Arzt- und Zahnarztpraxen, die jetzt die von Jens Spahn angedrohten Sanktionen „in voller Härte“ zu spüren bekommen. Interessanterweise, das ergab eine kleine Anfrage von RA und Zahnarzt Dr. Wieland Schinnenburg, MdB (FDP), wird die Zahl der Nicht-TI-Praxen von der Bundesregierung weder infrage gestellt noch korrigiert. Man hat in Berlin schlicht keine Ahnung von der tatsächlichen Größenordnung.

Diesen Praxen drohen jetzt, bis sie sich zu einem Anschluss durchringen, monatliche Honorarkürzungen von 1 Prozent, also zwischen 200 und 300 Euro. Hochgerechnet sind das einige Millionen Euro, die ab jetzt monatlich von denen „aufgebracht“ werden, die nicht bei der TI mitmachen wollen (oder nicht mitmachen können).

Und genau an diesen Millionen entzündet sich jetzt der nächste Streit: Wie viel Kohle ist es eigentlich genau und – viel wichtiger – wer hat einen berechtigten Anspruch darauf beziehungsweise wie soll das Geld verwendet werden? Klar dürfte sein, dass die Krankenversicherer, die den Zahnärzten und Ärzten die TI-Kosten erstatten sollen, auch Nutznießer der Gelder aus den Honorarkürzungen sind. Nicht geklärt ist aber, ob das Geld der Patientenversorgung zugutekommen wird. Denn, auch das ein Ergebnis der kleinen Anfrage der FDP, es existiert keine bundeseinheitliche Regelung, was mit dem Geld geschehen soll. Es besteht also die Gefahr, dass die Millionen anderweitig ausgegeben werden. Andererseits gilt aber: Es ist das Geld der Versicherten, das die Kassen verwalten. Deshalb sollten die einbehaltenen Honorarmillionen auch zum Nutzen der Beitragszahler eingesetzt werden.

Wer übrigens noch einen weiteren Beleg dafür braucht, dass es mit der TI einfach nicht rund läuft, braucht sich nur die Tatsache vor Augen zu führen, dass es für Großeinrichtungen wie Kliniken noch gar keine Konnektor-Lösungen gibt. Das bedeutet, die größten medizinischen Einrichtungen des Landes können bislang noch gar nicht oder nur unzureichend an der TI teilnehmen … Und das ist, Zitat Dr. Wieland Schinnenburg aus seiner Stellungnahme zu den Antworten der Regierung auf seine kleine Anfrage, „ein Armutszeugnis“.