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Verband medizinischer Fachberufe fordert mehr Gehalt für Zahntechniker

Der Gehaltscheck auf Lohnspiegel.de mache die Misere deutlich: Eine Zahntechnikerin verdient als Berufsanfängerin im Osten Deutschlands bei einer 40-Stunden-Woche 1.359 Euro brutto, das sind weniger als der Mindestlohn. Auch mit 15-jähriger Berufserfahrung liegt ihr Bruttogehalt gerade knapp über 1.742 Euro. Ihr männlicher Kollege im Osten kann zu Beginn mit 1.570 Euro und nach 15 Jahren mit 2.012 Euro rechnen. Im Vergleich dazu: Die Berufsanfängerin West erhält 1.644 Euro, ihr Kollege 1.900 Euro. Nach 15 Jahren Berufserfahrung erhält sie 2.108, er 2.435 Euro.

Zahntechniker im Labor

Zahntechniker im Labor: Beschäftigte in dem Gesundheitshandwerk werden nicht ausreichend bezahlt

Fachkräftemangel deutlich sichtbar

Dazu Karola Krell, Referatsleiterin Zahntechniker im Verband medizinischer Fachberufe: "Diese Abfrage bestätigt, dass der Beruf Zahntechniker unattraktiv geworden ist. Nach einer dreieinhalbjährigen Ausbildung bei niedrigsten Ausbildungsvergütungen beginnt der Einstieg ins Berufsleben im Rahmen des Niedriglohnsektors und erhöht sich auch mit langjähriger Berufserfahrung kaum. Und das bei Anforderungen an höchste Präzisionsarbeit. Es wundert daher wenig, dass immer weniger Jugendliche diesen Beruf erlernen möchten."

Mittlerweile sei der Fachkräftemangel deutlich sichtbar: Im Februar 2017 habe die Zahl der bei der Arbeitsagentur gemeldeten offenen Stellen für Zahntechniker bei 1.086 gelegen, die Zahl der Arbeitslosen bei 1300.
 
In seiner Positionierung im Bereich Zahntechnik hat sich der Verband medizinischer Fachberufe deshalb unter anderem für leistungsgerechte Gehälter für angestellte Zahntechniker und angemessene Ausbildungsvergütungen ausgesprochen. Einkommen, Weiterentwicklung und soziale Anerkennung gelten laut Ansicht des Verbands als entscheidende Kriterien für Berufsanfänger heute. Tarifverträge, so der Verband medizinischer Fachberufe,  bilden dafür eine wichtige Grundlage. Sie seien Standard für Mindestarbeitsbedingungen und schließen den Wettbewerb um niedrigste Personalkosten aus.

Leistungen vollständig abrechnen

Gleichzeitig gelte es auch, alle Leistungen, die im zahntechnischen Labor auf Grundlage der Gebührenordnungen und/oder auf Anweisung des Auftraggebers erbracht werden, vollständig abzurechnen. "Es ist durchaus üblich, dass Laboratorien Teilleistungen als kostenlosen Service erbringen. Das bringt aber den angestellten Zahntechniker/innen nichts", sagt Krell.

In den Honorarverhandlungen der zahntechnischen Leistungen sollten sich die Verhandlungspartner für entsprechende Steigerungen einsetzen und die Gehälter der Mitarbeiter nicht nur als Betriebskosten betrachten. Auf der IDS 2017 ist der Verband medizinischer Fachberufe in Halle 2.2 E 076 mit einem Stand vertreten. Mehr Informationen zum Verband der medizinischen Fachberufe und weitere Forderungen gibt es auf der Webseite des Verbands.