Anzeige

Warum sich ein Gruppenvertrag für Zahnärzte lohnen kann

Praktisch alle Kammern haben mit privaten Krankenversicherern Gruppenverträge abgeschlossen. Gerade jüngere Zahn-Mediziner sollten sich diese Offerten nicht entgehen lassen.

Praktisch alle Kammern haben mit privaten Krankenversicherern Gruppenverträge abgeschlossen. Gerade jüngere Zahn-Mediziner sollten sich diese Offerten nicht entgehen lassen.

Üblicherweise bieten Gruppenverträge Rabatte und allgemein bessere Konditionen. Warum sich gerade Gruppenverträge für Zahnärzte lohnen können, erläutert DZW-Autor Philipp Burg.

Zahnärzte und Zahnärztinnen finden mit PKV-Gruppenverträgen lukrative Angebote, die oft günstigere Beiträge und bessere Bedingungen vorsehen. Praktisch alle Kammern haben mit privaten Krankenversicherern Gruppenverträge abgeschlossen. Gerade jüngere Zahn-Mediziner sollten sich diese Offerten nicht entgehen lassen. Es gibt Vollkostentarife, die einem 35-jährigen Zahnarzt für rund 500 bis 550 Euro (mit Selbstbeteiligung) einen hochwertigen Krankenschutz bieten.

Hochwertig meint: keine GOÄ-Begrenzung, Ein- oder Zweibettzimmer, starke Leistungen im Zahnbereich (zum Beispiel 80 Prozent für Implantate), alternative Heilmethoden etc. Natürlich gibt es zwischen den einzelnen Gesellschaften in den Leistungen erhebliche Unterschiede, die nicht immer auf den ersten Blick erkennbar sind. Dann finden sich Angebote auf dem Markt, die einen abgespeckten Leistungsumfang aufweisen oder erst bei Großschäden (beispielsweise ab 5.000 Euro) greifen. Die Optionsvielfalt hinsichtlich Selbstbeteiligung, Leistungskatalog, Beitragsrückerstattungs-Regelung oder Tagegeldern ist enorm.

Hohe Rabatte beim Tagegeldtarif

Gerade beim Tagegeld sind Prämien-Einsparungen gravierend. Wie in unserer Tabelle ersichtlich, zahlt ein 35-jähriger selbstständiger Zahnarzt für 100 Euro Tagegeld ab dem 15. Tag nur 34,20 Euro. Dagegen würde ein „normaler“ Freiberufler erheblich mehr, nämlich rund 124 Euro, berappen müssen.

Daneben existieren weitere Vorteile des Gruppenvertrags, zum Beispiel:

  • Verzicht auf das Recht der Ablehnung einer fristgerechten Anmeldung zum Gruppenversicherungsvertrag sowie Mitversicherung von Vorerkrankungen unter bestimmten Voraussetzungen
  • Wegfall sämtlicher Wartezeiten (allgemeine Wartezeit drei Monate, besondere Wartezeit acht Monate)
  • Krankentagegeldanspruch während einer Arbeitsunfähigkeit auch bei medizinisch notwendiger Kur und eintretender Berufsunfähigkeit (bis zu sechs Monaten) sowie Leistungen auch bei Teilarbeitsunfähigkeit
  • Erhöhung des Tagessatzes von Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld um einen gewissen Prozentsatz ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • Mitversicherung von Familienangehörigen (ausgenommen beim Tagegeld) zu den gleichen Bedingungen und bis zur gleichen Höhe
  • weltweiter Versicherungsschutz (mit Rücktransport im Krankheitsfall)

Keiner darf abgelehnt werden

Ein spezielles Thema ist der Annahmezwang. Gemeint ist: Ein Antrag kann nicht abgelehnt werden. Vorerkrankungen werden entweder ausgeschlossen  oder mit einem Risikozuschlag belegt. Dieser Zuschlag kann zeitlich befristet sein; es kann auch eine zeitlich befristete Kostendeckelung geben. Der Annahmezwang ist für manche Vertreter auch ein Grund, dass sie von Gruppenverträgen abraten. Warum?

Diese Gesellschaften müssen jeden nehmen – also gehen vor allem „schlechte Risiken“ dahin. Und verteuern mittel- und langfristig die Tarifangebote. An dieser Argumentation ist etwas dran. Einige Unternehmen haben solche Bestände. Deshalb sind zum Beispiel folgende Aspekte wichtig, vorher abzuklären: Was wurde getan, um die Finanzierbarkeit der Seniorenbeiträge sicherzustellen? Wie gut ist das Kapitalanlagemanagement? Wie hoch sind die jährlichen Zuführungen zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung? Hat der Versicherer eine hohe Leistungsquote (Indiz für die direkten und indirekten Leistungen an die Versicherten)? Werden die Versichertengelder sparsam verwaltet? Wie ist es mit der Tarifvielfalt bestellt?

Beitragsvergleich Krankentagegeld

Eintrittsalter    35 Jahre, 100 Euro pro Tag, ab 15. Tag

Anbieter Selbstständiger Zahnarzt Gruppenvertrag

Normaler Freiberufler (Nichtarzt)

Allianz 34,20 Euro 124,24 Euro
Inter 38,10 Euro 168 Euro

Stand Februar 2017, Quelle: Helmsauer, Nürnberg