Anzeige

Was kostet die Gründung

Die Übernahme vorhandener Praxen wird von den meisten Gründerinnen und Gründern bevorzugt.

Die Übernahme vorhandener Praxen wird von den meisten Gründerinnen und Gründern bevorzugt.

Die Gründung einer zahnärztlichen Einzelpraxis durch Übernahme wird von Jahr zu Jahr teurer: 2019 investierten Zahnärzte dafür durchschnittlich 354.000 Euro und damit vier Prozent mehr als im Vorjahr. Das zeigt die jüngste Existenzgründungsanalyse der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (ApoBank). Ausschlaggebend für den Anstieg waren aber nicht die gezahlten Übernahmepreise, die mit 176.000 Euro im Schnitt stabil blieben, sondern die in Umbau, Ausstattung und Modernisierung getätigten Investitionen von 178.000 Euro.
„Die durchschnittlich gezahlten Kaufpreise haben sich seit dem bisherigen Höchststand im Jahr 2017 mit 184.000 Euro sogar leicht rückläufig entwickelt“, sagt Daniel Zehnich, Bereichsleiter Gesundheitsmärkte und Gesundheitspolitik bei der ApoBank. „Ein Blick in den Markt zeigt: Trotz der in der Zahnmedizin bekannten und vielfach beschriebenen Trends zur Anstellung, ist die Zahl der zahnärztlichen Existenzgründer seit Jahren recht stabil. Dennoch bewegen wir uns zunehmend in einem Käufermarkt, da das Angebot der zum Verkauf stehenden Praxen wächst. Das liegt insbesondere an der steigenden Zahl von älteren Zahnärzten, die kurz vor dem Ruhestand stehen.“

Trend zu hochpreisigen Praxen hält an

Eine durchschnittliche Betrachtung spiegelt immer nur bedingt das ganze Marktgeschehen wider, auch Zahnärzte gründen ihre Praxen ganz individuell mit unterschiedlich hohen Praxisinvestitionen. Die Bandbreite der Kaufpreise inklusive der vorgenommenen Investitionen reicht hier von mittleren fünfstelligen bis hin zu hohen sechsstelligen Beträgen. Auffällig ist, dass der Anteil der hochpreisigen Praxen in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat. Mittlerweile investieren 20 Prozent der Zahnärzte, die sich durch Übernahme in einer Einzelpraxis niederlassen, mehr als eine halbe Million Euro in die Existenzgründung.

Investitionen Existenzgruendung Zahnaerzte 2019

Investitionen Existenzgruendung Zahnaerzte 2019

Investitionen bei Neugründung am höchsten

Eine zahnärztliche Einzelpraxis neu zu gründen ist der teuerste Weg, sich niederzulassen: 2019 beliefen sich die Ausgaben dafür im Durchschnitt auf 493.000 Euro. Auch die Neugründung einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) erfordert verhältnismäßig hohen finanziellen Aufwand. 2019 haben Zahnärzte für einen Praxisanteil von 50 Prozent 470.000 Euro investiert.
Die geringsten Praxisinvestitionen fallen an, wenn auf vorhandene Strukturen aufgebaut wird. So haben 2019 zahnärztliche Existenzgründer beispielsweise durch Übernahme einer kompletten Praxis für einen hälftigen Praxisanteil inklusive Übernahmepreis 288.000 Euro investiert. Zahnärzte, die in eine bereits bestehende BAG eingestiegen sind, zahlten für einen 35-prozentigen Praxisanteil im Schnitt einen Kaufpreis von 224.000 Euro, investierten durchschnittlich 68.000 Euro und kamen also auf einen Gesamtbetrag von 292.000 Euro.

Vorhandene Praxen bevorzugt

Neugründungen – ob Einzelpraxen oder Berufsausübungsgemeinschaften – spielten auch 2019 kaum eine Rolle. Stattdessen greifen Zahnärzte bei der Existenzgründung nach wie vor lieber auf bereits vorhandene Praxen zurück. Entsprechend war die Übernahme als Einzelpraxis mit 65 Prozent, aber auch die gemeinsame Praxisübernahme mit acht Prozent insgesamt wesentlich beliebter. Gerade auch der Einstieg in bestehende BAG kann eine gute Möglichkeit sein, sanft in die Selbständigkeit zu starten. 2019 wählten 15 Prozent der Existenzgründer diese Option.
„Insgesamt sind die allgemein zu beobachtenden Konzentrations- und Kooperationstrends in der zahnmedizinischen Berufsausübung bei den Existenzgründern nicht so deutlich zu erkennen“, sagt Zehnich. „Auch die Gründung von Zahnärztlichen Medizinischen Versorgungszentren (ZMVZ) beziehungsweise die Beteiligung daran spielt bei den Existenzgründern nach wie vor fast keine Rolle, obwohl die Zahl der ZMVZ seit Jahren steigt. Wenn sich Zahnärzte für ein ZMVZ als Praxisform entscheiden, dann sind diese häufig bereits seit langem niedergelassen. Der Wechsel erfolgt zum Beispiel durch Umfirmierung vorhandener Praxen oder durch Zusammenschlüsse von bestehenden Praxen.“

Methode

Der Analyse 2019 lag eine Stichprobe von rund 500 durch die ApoBank begleiteten zahnärztlichen Existenzgründungen zugrunde. Die Daten wurden anonymisiert und gemeinsam von ApoBank und dem Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) ausgewertet.