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Was schützt vor Corona – Update Hygienekette
Neues aus der oralmedinischen Forschung

Jede Kette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied. Das gilt bei rund 100 Millionen Bakterienzellen pro Milliliter Speichel auch für Hygienemaßnahmen in der zahnärztlichen Praxis. Diese werden als vorbildlich bezeichnet, sollten aber immer wieder überprüft und im Team kommuniziert werden. Die folgenden Maßnahmen wirken mit hoher Wahrscheinlichkeit auch gegen Infektionen mit SARS CoV-2 [1, 2]:

• Identifikation von Patienten mit erhöhtem Risiko
• Körper-, speziell Handhygiene
• Tragen geeigneter Schutzausrüstung (MNS, Brille, Handschuhe)
• Nichtkontamination durch Berührungs- und Griffdisziplin
• Geeignete Absaugtechnik und Raumlüftung
• Flächendesinfektion und hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten

Die Erkennung von Risikopatienten ist bei Covid-19 erschwert, eine sorgfältige Befragung (spezielle Anamnese, gegebenenfalls telefonisch) kann jedoch hilfreich sein. Werden erkrankte Notfallpatienten behandelt, gilt das auch für das Tragen spezieller Schutzausrüstung (Kittel, Visier, Haarschutz), die nach der Behandlung gereinigt oder entsorgt wird. Weitere Maßnahmen sind Kofferdam und doppelte Handschuhe sowie die Verwendung von FFP3-Masken. Letztere schützen mit einer Gesamt-Leckage von 2 Prozent (FFP2: 8 Prozent) auch weitgehend vor dem Einatmen von Aerosolen, die neben Tröpfchen möglicherweise ebenfalls infektiös sind.

Während einer Behandlung wird eine Kontamination durch entsprechende Griffdisziplin möglichst vermieden (Grundsatz Nichtkontamination). Dazu gehört auch eine geeignete Absaugtechnik, mit der die Aerosol-Ausbreitung sehr wirksam reduziert werden kann [3, 4]. Um Kreuzkontaminationen zu vermeiden, muss die Aufbereitung verwendeter Medizinprodukte nach den bekannten Regeln erfolgen.

Ebenfalls sehr wichtig ist gründliches Lüften und die Vermeidung von Kontakten durch Patientensteuerung und entsprechendes Verhalten im Praxisteam, zum Beispiel Maskentragen auch außerhalb der Behandlungszimmer. Weitere Details enthalten der DAHZ-Hygieneleitfaden, die aktuelle DGZMK-Leitlinie und ein Übersichtsartikel der Leitlinienautoren Müller, Jatzwauk und Al-Nawas in der Quintessenz Zahnmedizin (Dezember 2020, Schwerpunkt Orale Medizin) [1, 2, 5].

Dr. Jan H. Koch, Freising

 

Titelcover Quintessen Dezember 2020

 

Literatur

1. Müller, L., et al.; Quintessenz 2020. 71 (12): 1358-1363.
2. DGZMK; guideline S1. 2020.
3. Koch, J. H.; Plaque 'N Care 2020. 14 (4):216-17.
4. Reitemeier, B., et al.; ZMK 2010. 662-673.
5. Deutscher Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin DAHZ, et al.; 2020.

 

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