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Sicher vor Schaden mit der Berufshaftpflicht

Berufshaftpflicht anpassen ist bares Geld wert

Die Berufshaftpflichtversicherung ist wohl die wichtigste Versicherung für den Zahnarzt. Einmal in jungen Jahren abgeschlossen, wird sie nur äußerst selten auf aktuelle Bedingungen hin überprüft oder einem Beitragsvergleich unterzogen.

Dabei sind in den vergangenen Jahren die Bedingungen regelmäßig verbessert worden und auch neue Punkte wie zum Beispiel die Internethaftpflicht mit aufgenommen worden. Zusammengefasst sind die wichtigsten Punkte einer Berufshaftpflichtversicherung, die im Versicherungsschutz enthalten sein sollten:

1. Abhandenkommen von fremden Sachen

Versichert ist das Abhandenkommen, die Vernichtung oder die Beschädigung von Besucher- und Belegschaftshabe und den sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Daraus resultierende KFZ-Schäden sind nur versichert, wenn der Parkplatz ausreichend gesichert war und keine anderweitige Versicherung besteht. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind Geld, Schmuck und Kreditkarten.

2. Abhandenkommen von Schlüsseln

Versichert ist das Abhandenkommen von fremden Schlüsseln (auch Generalschlüssel für eine zentrale Schließanlage), die sich im Gewahrsam der versicherten Personen (d.h. auch Angestellten) befinden. Versichert sind die Kosten für die notwendige Auswechselung von Schlössern bzw. vorübergehende Sicherungsmaßnahmen. Ausgeschlossen bleiben Ansprüche aus Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z. B. wg. Einbruchs) Hier greift dann die Praxisinventarversicherung.

3. Erweiterter Strafrechtsschutz

In einem Strafverfahren wegen eines Ereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, übernimmt der Versicherer die Gerichtskosten und die Verteidigung.

4. AGG-Deckung

Versichert ist die Verletzung einer Vorschrift zum Schutz vor Benachteiligung, insbesondere aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

5. Vermögensschäden

Im Folgenden werden Beispiele für Vermögensschäden aufgeführt:

  • Vermögensschäden durch die Verletzung des Datenschutzes durch Missbrauch personenbezogener Daten.
  • Vermögensschäden durch Gutachter- und Sachverständigentätigkeit
  • Wiederherstellung von Zahnersatz. Die Kosten für die Wiederherstellung von auf Grund eines zahnärztlichen Fehlers nicht mehr verwendbaren Zahnersatzes in Höhe der Laborkosten, soweit der Zahnarzt/-ärztin von der kassenzahnärztlichen Vereinigung in Anspruch genommen wird.

6. Umwelthaftpflichtversicherung

Versichert sind Personen- und Sachschäden durch Umwelteinwirkung auf Boden, Luft und Wasser.

7. Umweltschadenversicherung

Versichert ist die Sanierung von Umweltschäden, zum Beispiel Gewässer, Böden, geschützte Arten etc.

8. Nachhaftungsversicherung

Beitragsfreier Versicherungsschutz für Schäden, die bei Beendigung der Tätigkeit eintreten. Wenn dies nicht in den Versicherungsbedingungen geregelt ist, endet der Versicherungsschutz bei Aufgabe der Tätigkeit. Wenn Ansprüche von Patienten danach entstehen, besteht ohne Nachhaftungsversicherung kein Schutz.

Darüber hinaus sollten Punkte wie Akupunktur, Lachgassedierung, Laserbehandlung, erweiterter Strafrechtsschutz und das eigene Labor standardmäßig bei einem guten Schutz enthalten sein.

Die hier aufgeführten Bausteine des Versicherungsschutzes finden sich nicht in allen Versicherungsbedingungen wieder. Nur eine Überprüfung im Einzelfall schafft Klarheit. Bei einer normalen Vorschadenquote unter 50 Prozent in den vergangenen fünf Jahren ist ein Wechsel des Versicherers problemlos möglich.

Große Unterschiede bei den Beiträgen

Durch die Änderung des Bundesmantelvertrags – Zahnärzte ist es möglich, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte auch mehr als zwei Zahnärzte anstellen dürfen. Es stellt sich die Frage, wie sich bei zunehmender Anzahl der angestellten Ärzte die Prämien der Berufshaftpflichtversicherung entwickeln. Grundsätzlich steigt die Gesamtprämie mit der Anzahl der angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzte.

Es gibt Versicherungsgesellschaften, die bis zu zwei Ärzte beitragsfrei mitversichern. Die Beitragsunterschiede sind hoch. Der nachfolgende Vergleich der führenden Anbieter zeigt die Unterschiede in Abhängigkeit mit der Anzahl der angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzte auf. Die Anzahl der sonstigen Mitarbeiter spielt für die Prämie keine Rolle.

Anzahl der angestellten Zahnärzte Alte Leipziger Deutsche Ärzteversicherung Generali HDI Versicherungsstelle für Zahnärzte
0 602,30 € 953,00 € 875,00 € 729,00 € 336,00 €
1 910,46 € 1.367,00 € 1.428,00 € 729,00 € 390,00 €
2 1.218,62 € 1.781,00 € 1.981,00 € 729,00 € 663,00 €
3 1.526,78 € 2.195,00 € 2.534,00 € 1.125,00 € 936,00 €
4 1.834,94 € 2.609,00 € 3.087,00 € 1.521,00 € 1.209,00 €

Tabelle: Vergleich führender Anbieter von Berufshaftpflichtversicherungen Grundlage: 5 Millionen Euro pauschale Versicherungssumme, inklusive Implantologie und der privaten Haftpflichtversicherung, Nettobeiträge.
Quelle: Seidenstücker