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Wer Testsieger wird, entscheiden die Testkriterien

ZZV werden am häufigsten abgeschlossen. Dies belegen Statistiken des Verbands der Privaten Krankenversicherungen und diverse Umfragen bei Verbrauchern und Vermittlern. Gibt man bei Google „Zahnzusatzversicherung“ ein, so findet man viele Seiten, auf denen „Testsieger“ angepriesen werden. Auffallend ist, dass ganz unterschiedliche Zahnzusatzversicherungen als Beste aus den Tests hervorgehen. Was steckt dahinter?

Ergebnisse abhängig von Testkriterien und Auswahl der Anbieter

Je nachdem, nach welchen Kriterien getestet wird, sind die Ergebnisse unterschiedlich. Häufig werden fiktive Leistungsfälle konstruiert, um den Wert einer Zahnzusatzversicherung darzulegen. Bei manchen Tests fällt es schwer, die Testkriterien zweifelsfrei nachzuvollziehen. Manchmal werden auch gar nicht alle Anbieter in einen Test einbezogen. So begnügte sich beispielsweise das Verbraucherportal 1 A Anfang 2017 mit einem Test von 31 Zahntarifen von 25 Anbietern.

Suche im Internet

Im Internet werden unterschiedliche Zahnzusatzversicherungen als „Testsieger“ angepriesen. Versicherungsexpertin Gabriele Bengel erklärt, wie es dazu kommt.

Stiftung Warentest und Ökotest bei Verbrauchern bekannt

Besonders auf die Testergebnisse der Stiftung Warentest vertrauen viele Verbraucher. Im letzten Test November 2016 wurden 209 Zahnzusatzversicherungen unter die Lupe genommen. Kritisch zu sehen war bei diesem Test, dass der Fokus erneut nur auf Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen lag. Andere werthaltige Leistungen für Zahnbehandlung und Prophylaxe blieben außen vor. Positiv anzumerken ist, dass die Bewertungskriterien ausführlich und nachvollziehbar beschrieben waren.


Von Gabriele Bengel gibt es eine Broschüre zu Zahnzusatzversicherungen und ein Merkblatt für Patienten, erschienen im Zahnärztlichen Fach-Verlag, erhältlich im Shop unter zfv.de.


Auch „Ökotest“ bemühte sich um transparente Bewertungskriterien. Es wurden fiktive Leistungsfälle zusammengestellt und die Versicherer gebeten, mitzuteilen, welche Erstattung aus ihren Zahnzusatzversicherungen erfolgen würde. Allerdings waren die Kosten mit insgesamt rund 5.560 EUR hoch angesetzt, und die Vorgabe war, dass dieser Behandlungsumfang bereits im zweiten beziehungsweise im vierten Versicherungsjahr fällig wird. Da alle Zahnzusatzversicherungen Leistungsbegrenzungen in den ersten vier bis fünf Versicherungsjahren haben, fiel die gemeldete Erstattung entsprechend niedrig aus, was die Aussagekraft des Tests stark beeinflusste. Einige Versicherer haben die Anfrage von „Ökotest“ gar nicht beantwortet, sodass letztlich 65 Zahntarife von 24 Anbietern im Test ausgewiesen wurden.

Verbraucherportal 1 A

Beim Verbraucherportal 1 A handelt es sich nicht um ein Portal einer Verbraucherschutzorganisation, wie man annehmen könnte, sondern um eine Informationsplattform für die Bereiche Versicherungen, Vorsorge und Gesundheit. Die Testkriterien, die in diesem Jahr bei den Zahnzusatzversicherungen zugrunde gelegt wurden, sind nicht einfach nachzuvollziehen. Laut Aussage auf dem Portal fließt die „Qualität der Vertragsbedingungen“ zu 85 Prozent, das Beitragsniveau zu 8,5 Prozent, die Zahnstaffel zu 1,5 Prozent und das „Rating der relevanten Agenturen und Analysehäuser“ zu 5 Prozent in die Bewertung ein.

Ein paar Leistungskriterien werden noch etwas näher erläutert, insgesamt bleibt für den Verbraucher aber einiges vage. Beispielsweise ist im Ergebnis auf den ersten Blick nicht ersichtlich, weshalb die R+V mit dem Komfort-Tarif (70 Prozent Erstattung für Zahnersatz) auf Platz 4 landet, die Württembergische mit dem Premiumtarif (90 Prozent Erstattung für Zahnersatz und besseren Leistungen bei Zahnbehandlung) dahinter auf Rang 5.

M&M und Franke und Bornberg

Bei den im Versicherungsbereich bekannten Analysehäusern Morgen & Morgen (M&M) und Franke und Bornberg dagegen sind die Kriterien eindeutig nachvollziehbar. Allerdings werden diese hauptsächlich von Vermittlern beachtet. Manchmal greifen „Focus Money“, „Handelsblatt“ und andere auf die Ergebnisse dieser Analysen zurück. Bei Verbrauchern sind sie dennoch wenig bekannt.

Testsieger gibt es viele

Testergebnisse sollten nicht ungeprüft als bare Münze angesehen werden. Es lohnt sich nachzulesen, wer in welchem Auftrag und nach welchen Kriterien getestet hat. Verbraucher müssen sich außerdem an ihrem Zahnstatus orientieren. Fehlen zum Beispiel Zähne, die noch nicht durch Brücken oder Implantate ersetzt sind, so kann man weder bei der Deutschen Familienversicherung („Testsieger“ bei Stiftung Warentest) noch bei Inter („Testsieger“ beim Verbraucherportal 1 A) dafür Versicherungsschutz bekommen. Wurde eine Parodontitis diagnostiziert, so kommen ebenfalls viele „Testsieger“ als Risikoabsicherung gar nicht in Frage – und doch können Betroffene noch passenden Versicherungsschutz am Markt finden.

Gabriele Bengel, Esslingen