KZBV und BZÄK appellieren erneut eindringlich an die Politik, endlich den ungebremsten Zustrom versorgungsfremder Finanzinvestoren in die ambulante Versorgung wirksam zu unterbinden.
Ein Rechtsgutachten im Auftrag des Bundesverbandes der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) sieht die Einschränkungen von iMVZ als rechtlich kritisch. Die Bundesärztekammer (BÄK) nahm zeitnah Stellung.