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Save the Date: Hitzeaktionstag im Juni

Gemeinsame Erklärung: Zweiter Hitzeaktionstag am 5. Juni 2024

Nach dem erfolgreichen Auftakt im letzten Jahr findet am 5. Juni 2024 der zweite Hitzeaktionstag statt. Dabei handelt es sich um eine gemeinsame Initiative der Bundesärztekammer, der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit, des AWO-Bundesverbandes, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, des Deutschen Pflegerats, des GKV-Spitzenverbandes und des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes. Der Initiative haben sich inzwischen mehr als zwanzig weitere Institutionen und Verbände angeschlossen.

In zahlreichen Städten sind Veranstaltungen und Aktionen geplant, zum Beispiel zum individuellen Hitzeschutz für Menschen mit individuellem Risiko oder auch Fortbildungsveranstaltungen für interessierte Akteure im Gesundheitswesen. Flankiert werden diese Aktivitäten durch eine zentrale Fachveranstaltung mit Best Practice Beispielen und eine Pressekonferenz, die beide in Berlin stattfinden.

Hitze ist das größte durch den Klimawandel bedingte Gesundheitsrisiko in Deutschland. Sie kann für alle gefährlich werden, und das Risiko wird in den kommenden Jahren weiter zunehmen. Doch das Bewusstsein für die Gefahren von Hitze und die Maßnahmen zum Schutz, insbesondere für gefährdete Personen, sind in der Bevölkerung noch unzureichend. Es fehlt zudem unter anderem ein gesetzlicher Rahmen für gesundheitlichen Hitzeschutz auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, ebenso wie ein Kompetenzzentrum für gesundheitlichen Hitzeschutz auf Bundesebene.

  • Der Hitzeaktionstag soll einen Beitrag dazu leisten, das zu ändern.
  • Mit dieser Initiative werden folgende Anliegen verfolgt
  • Sensibilisierung der Bevölkerung für die gesundheitlichen Risiken von Hitze und Verbreitung des Wissens über das richtige Verhalten bei Hitze,
  • Kompetenzentwicklung im Bereich Prävention und Behandlung hitzeassoziierter Erkrankungen bei den im Gesundheits- und Sozialwesen tätigen Berufsgruppen und Organisationen,
  • Initiierung und Umsetzung von Hitzeschutzplänen in Einrichtungen des Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereichs und weiteren Schlüsselbereichen für vulnerable Bevölkerungsgruppen,
  • Initiierung kommunaler, regionaler und überregionaler Hitzeschutzbündnisse,
  • Verankerung von gesundheitlichem Hitzeschutz in Bundes- und Ländergesetzgebung und
  • Bereitstellung ausreichender Ressourcen für die erforderlichen Veränderungsprozesse.

Titelbild: olga_demina – stock.adobe.com