Folgt man den Eingangsworten von Dr. Peter Engel, Präsident der BZÄK, anlässlich des Neujahrsempfangs gab es nicht viel Grund zum Feiern, aber viel Gesprächsstoff.
Das Terminservice- und Versorgungsgesetz sollte eigentlich ab 1. Mai gelten, doch fehlte die Unterschrift des Bundespräsidenten. Am 11. Mai 2019 tritt es offiziell in Kraft.
Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) geht in seine heiße Phase. Die Debatte über Gründungsvoraussetzungen für ZMVZ wird dabei kontrovers geführt.
Es kursiert ein Papier: Es ist ein „Entwurf“ zum x-ten TSVG-Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD. Es sind nur eine Handvoll Sätze, aber die haben es in sich.