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Approbationsordnung für Zahnärzte

Mit der uralten Approbationsordnung aus den 1950ern will Dr. Peter Engel, Präsident der BZÄK, nicht ins Guinnessbuch kommen.

Mit der uralten Approbationsordnung aus den 1950ern will Dr. Peter Engel, Präsident der BZÄK, nicht ins Guinnessbuch kommen.

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zur „Neuen Approbationsordnung für Zahnärzte“ liegt nun vor und wird von den Antragstellern negativ bewertet. Die Fragesteller leiteten ihre Anfrage vorbemerkend ein: „Die aktuell gültige Fassung der Approbationsordnung für Zahnärzte (ZApprO) stammt in ihrer Grundlage aus dem Jahr 1955“, auch die wissenschaftliche Erkenntnisse, die Techniken, die zu vermittelnden Befähigungen hätten sich seitdem ebenso weiterentwickelt wie auch die Lernkonzepte. Die Antwort der Bundesregierung, die im Bundesgesundheitsministerium erstellt wurde, fällt in weiten Teilen schwammig und vage aus. Zum Teil liegt es in der Natur der Sache, da die Verordnung zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung der Zustimmung des Bundesrats bedarf und es hier hakt. „Das Bundesratsverfahren sieht keine weitere Beteiligung der Bundesregierung vor“, konstatiert das BMG entsprechend achselzuckend und teilt die Einschätzung der Reformbedürftigkeit der ZApprO. Nach der Absetzung der Verordnung von der Tagesordnung des Bundesratsplenums am 3. November 2018 sei die Bundesregierung weiterhin mit den Ländern im Gespräch. Substanziell wirkt die Antwort nicht. Auch die „Kosten können eigentlich nicht der Grund für diesen Stillstand sein“, so sehen dies die Antragssteller. Denn nach Angaben aus dem BMG entstehen für Bund und Länder Kosten in Höhe von jährlich 5,65 Millionen Euro und eine einmalige Belastung von 7,97 Millionen Euro. Das sind vergleichsweise überschaubare Beträge, im Verhältnis zu den Folgen des Nicht-in-Kraft-Tretens der ZApprO – nicht nur für Studium und Lehre. Denn hier soll auch die Kenntnis- und Eignungsprüfung ausländischer Berufsabschlüsse neu geregelt werden. Das Thema hat eine aktuelle Relevanz. „Durch diesen Stillstand bleibt es auch bei einer Zersplitterung bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse“, kritisiert die FDP-Fraktion mit Recht.

Auch wenn die ZApprO-Entschei­dung im Spielfeld des Bundesrats liegt, klingen die Antworten aus dem BMG, wie „die Bundesregierung ist sehr daran interessiert, die Zustimmung des Bundesrats zur Verordnung zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung ... zeitnah verkünden zu können“, zahnloser, als es sein müsste. So sehen es jedenfalls die Antragsteller. Dr. Wieland Schinnenburg (MdB), der federführend die Kleine Anfrage für die FDP-Bundestagsfraktion formuliert hat, kommentiert die Antwort der Bundesregierung: „Sowohl die Bundesregierung als auch der Bundesrat versagen bei der Aufgabe, endlich eine zeitgemäße Approbationsordnung zu verabschieden. Ich fordere Minister Spahn auf, für eine schnelle Verabschiedung zu sorgen. Wer sich zutraut, die CDU zu führen und Bundeskanzler zu werden, sollte doch in der Lage sein, für eine moderne Ausbildung von Zahnärzten zu sorgen.“