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Tage der Entscheidung

In vielen Punkten waren sich die Delegiierten der Vertreterversammlung der KZBV einig.

In vielen Punkten waren sich die Delegiierten der Vertreterversammlung der KZBV einig.

Hilton – nicht Paris, dafür Frankfurt (Main) – die Vertreterversammlung (VV) der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZBV) beginnt. 60 Delegierte der KZVen sitzen im „Liberty Ballroom“ und harren der Anträge – darunter vier Frauen. Für Freunde der Zahlen: 6,67 Prozent. Die Haarfarbe grau überwiegt bei mir und im Delegiertenrund. Ein Blick auf die Anträge zeigt, nichts wird besser. Antrag 1 des Vorstands ist eine zu beschließende Resolution, die die üblichen Textbausteine gegen ZMVZ enthält und den Begriff der Freiberuflichkeit wiederholt missverständlich benutzt. Antrag 2: „Bitte, bitte, lieber Gesetzgeber, keine ZMVZ mit bösen Investoren“. Antrag 3 enthält das F-Wort. „Eine weitere Fristverlängerung ... bis zum 31. Dezember 2019 ist zwingend notwendig“, Telematikinfrastruktur sei umarmt – in einer fernen Zukunft. In Antrag 4 erneuert der Vorstand den „Gestaltungsanspruch der Selbstverwaltung für eine Digitalisierungsstrategie“ und fordert Richtlinienkompetenz für die Festlegung zahnmedizinischer Inhalte der elektronischen Patientenakte. Wir erinnern uns an das Frühjahrsfest von KZBV und BZÄK und die Rede des KZBV-Vorstandsvorsitzenden Dr. Wolfgang Eßer: „Unser 10-Punkte-Papier enthält mit dem elektronischen Antrags- und Genehmigungsverfahren, das wir nun auf den Weg bringen, und dem digitalen Bonusheft ... gleich zwei Leuchtturmprojekte, mit denen wir die Digitalisierung aktiv gestalten.“ Sehen so Leuchtturmprojekte aus? Ist das visionär? Oder doch irgendwie 90er? Ein aktuelles Smartphone hat zumindest einen Vier-­Kern-Prozessor und kann 4k-Videoaufnahmen. Da klingt „elektronisches Antrags- und Genehmigungsverfahren“ nach Steckdose und „digitales Bonusheft“ nach Modem.
Anträge 5 und 6: Beifall für den Wegfall der Degression und die geplante Erhöhung der Festzuschüsse für Zahnersatz. Und aus die Maus. Man wünscht sich jemand Wohlmeinenden herbei, der aufzeigt, dass Gestalten durch konstruktive Ansätze gelingt.

Ein Lichtblick ist der erste Antrag durch die VV: „Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Vorstand auf, eine Regelung zur Erhöhung der Anstellungsgrenzen im Bundesmantelvertrag-Zahnärzte (BMV-Z) aufzunehmen. Die bisherige Regelung stellt einen Wettbewerbsvorteil für zahnmedizinische Versorgungszentren (ZMVZ) dar“. Hallelujah. Endlich benennt jemand den Grund der selbstverschuldeten Unmündigkeit, die ZMVZ überhaupt erst so en vogue gemacht hat. Selbstverschuldet, weil die KZBV den Bundesmantelvertrag mit dem GKV-SV aushandelt. Die KZBV hat offensichtlich bislang verschlafen, die vorhandene eigene Stellschraube zu verschieben. In seiner Rede betont Eßer die „Anpassungsfähigkeit“ der Selbstverwaltung gegenüber staatlichem Gesundheitswesen. Richtig. Aber genau diese vermisst mutmaßlich nicht nur Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Anpassungsfähigkeit bedeutete, die Arbeits- und Lebensrealität der jüngeren Zahnärzte in der Standespolitik zu berücksichtigen. Was sie wollen, lässt sich gut am Erfolg der ZMVZ zeigen, flexible Arbeitszeitmodelle, modernes Arbeitsumfeld, Teamarbeit, stetige Weiterbildung und Wegfall der Verwaltung. Statt diese veränderten Wünsche und Anforderungen an ein Berufsbild zu berücksichtigen, werden sie im allgemeinen ZMVZ-­Bashing diskreditiert. Einem im ZMVZ angestellten Zahnarzt wird permanent unterschwellig unterstellt, er arbeite nicht für das Gemeinwohl, sondern für die Rendite eines Investors. Das mag man sich auf der Zunge zergehen lassen.

Zahnarzt ist ein Mangelberuf, jeder wird zusehen, gute Zahnärzte zu halten. Das geht nicht durch renditegetriebene Behandlungsanweisungen. Ohne Qualität wird keine Praxis wirtschaftlich laufen. Trotzdem läuft das Wort „Renditeerwartung“ als Drohkulisse in Dauerschleife, als wäre Renditeerwartung nicht auch Teil eines unternehmerisch denkenden selbständigen Zahnarztes. Die größten ZMVZ in Deutschland, hinter denen ein Private-equity-Investor steht, verfügen über je 19 Standorte. In den nächsten 10 bis 15 Jahren werden gut 20.000 Zahnarztpraxen einen Nachfolger suchen. Die jüngere, nachrückende Generation hat andere Vorstellungen der Berufsausübung. Setzt die Standespolitik derzeit die richtigen Schwerpunkte? Die Frage stellt sich.
Immerhin, in der folgenden Debatte wurden die stärkere Beteiligung Jüngerer und von Frauen thematisiert und auch die Notwendigkeit, Angebote für die sich wandelnden Bedürfnisse jüngerer Zahnärzte an das Berufsbild zu schaffen. Ein Lichtblick?
Ebenfalls in der Debatte äußert Eßer, dass Medien, die frei über das Thema ZMVZ berichten, hierfür mutmaßlich durch Anzeigenfinanzierung motiviert werden. Eine Quelle hierfür wird nicht genannt. Gleichzeitig wurde auf der VV offen kundgetan, dass Material für den „plusminus“-Beitrag „Zahnarztpraxen als Renditeobjekt“ vonseiten der Standespolitik geliefert und vonseiten des ARD-Magazins dankbar angenommen wurde. Die einen wurden als „Schreiberlinge“ diskreditiert, die anderen als sehr gut recherchierende Journalisten gelobt. Bilde sich jeder geneigte Leser dazu seine eigene Meinung.

Dr. Peter Engel eröffnete mit einer fulminanten Rede die Bundesversammlung der BZÄK.

Dr. Peter Engel eröffnete mit einer fulminanten Rede die Bundesversammlung der BZÄK.

Tag zwei der VV der KZBV: Es wird spannender. Die Anträge der Vertreterversammlung folgen. Federführend war hier Dr. Ute Maier, Vorstandsvorsitzende der KZV BW. Die Kritik am KZBV-Vorstand ist dezent und zustimmungsfähig zwischen den Zeilen eingebunden. Aber der aufmerksame Teilnehmer kann sie finden. Im Antrag „Zukunft aktiv gestalten – Versorgung“ heißt es: „Der Vorstand der KZBV möge sich weiterhin für eine Stärkung von Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften einsetzen und nach sorgfältiger Prüfung auch unter dem Aspekt der flächendeckenden Versorgung, alternative Versorgungsstrukturen entwickeln und fördern.“ Seit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz vom Juli 2015 können arztgruppengleiche MV-Z gegründet werden. Hier wäre ein standespolitischer Aufschrei möglich gewesen. Er ist allerdings ausgeblieben. „Alternative Versorgungsstrukturen“ wurden derweil viel zu wenig entwickelt. Im November 2018 die Gründung von ZMVZ an räumliche und fachliche Faktoren zu knüpfen, kommt leider spät, sehr sehr spät, vielleicht zu spät. Das wird der weitere Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens des TSVG zeigen.
In einem weiteren Antrag der jüngeren VV-Vertreter „Zukunft der Selbstverwaltung aktiv gestalten“ wird ein weiterer Finger charmant formuliert in die Wunde gelegt: „Die Vertreterversammlung der KZBV erwartet von allen standespolitischen Organisationen eine aktive Förderung des professions-politischen Nachwuchses zur Vorbereitung auf die Arbeit in den zahnärztlichen Körperschaften, Gremien und in Berufsverbänden.“ Der zweite Punch setzt auf einen Generationenwechsel. Ein wenig mehr Lebhaftigkeit darf man sich für die VV auch wirklich wünschen.
Die setzt dann erst ein bei der Debatte um den Antrag zur Änderung der Anstellungsgrenzen in Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften, die der Bundesmantelvertrag (BMV-Z) regelt. Dr. Schott aus Bayern macht kurz und knapp klar, dass nicht abwarten, sondern handeln mehr denn je gefragt sei. Und Maier trägt mit viel Verve vor, dass ihr die „Vision fehlt“ und dass die Standespolitik den Blick nach vorne richten solle. Ich nenne das noch keinen Aufstand, aber eine deutliche Mahnung.

Den emotionalen Höhepunkt bildete die Diskussion um die Kernbotschaft, die an die Politik adressiert werden soll. Emotional gab sich vor allem Eßer, der auch Delegierter der BV ist, und forderte, die BZÄK solle sich dem Leitantrag der KZBV anschließen. Der standespolitischen Lobbyarbeit ist es offensichtlich gelungen, im Bundesrat eine Mehrheit für eine Änderung des TSVG zu gewinnen, das Gesetz dahingehend umzuschreiben, dass generell für alle MVZ ein fachlicher und räumlicher Bezug gegeben sein muss. Das TSVG ist zwar nicht zustimmungspflichtig durch den Bundesrat, aber der politische Druck auf die Gesetzgeber könnte gestiegen sein. Wird das TSVG im Punkt der Gründungsberechtigten für MVZ noch etwas geändert? Was eben schon beschlossene Sache schien, ist nun wieder in eine Dynamik geraten, deren Richtung schwer zu prognostizieren ist.

Kurz fragte man sich, ob es im Gebälk der standespolitischen Organisationen knirscht? Was gehört in den Leitantrag der Standespolitik? Soll die Politik multifokal angesprochen werden, wie es der Entwurf des BZÄK-Vorstands eigentlich vorsah, oder soll ein Thema, das für viele brennendste Thema der Z-MVZ, allein adressiert werden? Nach der Mittagspause herrscht plötzlich Einigkeit. Eßer hat sich offensichtlich durchgesetzt. Der einheitliche politische Appell an die Politik von BZÄK, KZBV und FVDZ endet nun mit den Worten: „Die Bundesversammlung fordert den Gesetzgeber auf, die freiberuflichen Praxisstrukturen nicht durch eine Zulassung versorgungsfremder Investoren zu gefährden. Therapiefreiheit ist eine essenzielle Voraussetzung für Patientensouveränität und Bedingung einer qualitätsorientierten Versorgung.“ Eine klare politische Botschaft und ein differenzierteres Bild der zahnärztlichen Wirklichkeit scheint nicht recht zusammenzupassen.