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Privatleistungen bei Kassenpatienten – Schnittstellen zwischen BEMA und GOZ

Unser Mustertext zum Download hilft beim Umgang mit dem Schnittstellenkommentar

Leistungen, die im BEMA enthalten sind, dürfen mit dem Patienten nur auf seinen besonderen Wunsch hin privat vereinbart werden dürfen. Ein Muster für eine private Vereinbarung finden Sie hier.

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Der GOZ-Ausschuss der Bundeszahnärztekammer hat bereits 2015 gemeinsam mit der KZBV und den KZVen die Schnittstellen zwischen Bema und GOZ beraten. Dabei sollte vonseiten der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung klargestellt werden, wann und unter welchen Voraussetzungen zahnärztliche Leistungen bei GKV-Versicherten aus dem vertragszahnärztlichen Behandlungsumfang herausfallen, in welchem Umfang diese Leistungen privat nach GOZ berechnet werden können und welche rechtlichen Voraussetzungen damit verknüpft sind.

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