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Zahntechnik: "Duale Ausbildung und Meisterpflicht bewahren"

Auch wenn mittels CAD/CAM und 3D-Druck inzwischen qualitativ gute Produkte im Bereich des Zahnersatzes entstünden, bleibe die zahntechnische Ausbildung im Handwerk eine Grundvoraussetzung zur Qualitätssicherung bei der Herstellung von Zahnersatz. Darauf weist der Verband der medizinischen Fachberufe auf seiner Webseite hin.

Zahnarzt und Helferin

Bei den Zahntechnikern gilt die Meisterpflicht.

Verband gegen Teilqualifizierungsmaßnahmen

"Wir wenden uns damit gegen Teilqualifizierungsmaßnahmen, die für Berufsfremde im Bereich CAD/CAM angeboten werden. Gleichzeitig unterstützen wir die Meisterpflicht im gewerblichen zahntechnischen Labor und befürworten diese auch für das Praxislabor", betont Karola Krell, Referatsleiterin Zahntechnik im Verband medizinischer Fachberufe.

Duale Ausbildung bewahren

Darüber hinaus setzt sich der Verband dafür ein, die duale Ausbildung im Zahntechnikerhandwerk zu bewahren. Nur so könne der Patientenschutz und die Qualität der Herstellung von Zahnersatz gesichert werden. Aus Verbandssicht sei daher auch die Modernisierung der Ausbildungsordnung von 1997 dringend notwendig.

Um die Qualität der Ausbildung und die Vergleichbarkeit bei Gesellen- und Meisterprüfungen im Zahntechniker-Handwerk zu sichern, bietet der Verband medizinischer Fachberufe allen Institutionen im Zahntechnikerhandwerk eine aktive Zusammenarbeit an.

Digitalisierung und Nachqualifizierung

Auch das Thema der Digitalisierung steht bei dem Verband auf der Agenda. Berufswiedereinsteiger und ältere Arbeitnehmer sollten aus seiner Sicht nachqualifiziert werden, um Arbeitsplätze zu sichern und damit die wohnortnahe Patientenversorgung zu gewährleisten.

Als Interessenvertretung für Zahnmedizinische Fachangestellte und Zahntechniker sieht der Verband medizinischer Fachberufe die enge Zusammenarbeit zwischen Zahnarzt und zahntechnischem Meisterlabor als ein zentrales Element.

Zahntechniker brauchen rechtliche Absicherung

Allerdings müsse aus Sicht des Verbands der dafür geltende rechtliche Rahmen neu überdacht werden. "Ein Beispiel ist das individuelle Anpassen von Frontzahnrestaurationen. Es gibt Zahnärzte, die ihre Patienten zur Optimierung des Zahnersatzes direkt in die Dentallabore verweisen. Dort werden Leistungen wie Feinkorrektur von Form, Farbe und Funktion durchaus auch im Mund des Patienten erbracht. Das ist mit Blick auf das Zahnheilkundegesetz nicht erlaubt. Insbesondere angestellte Zahntechniker brauchen hier eine rechtliche Absicherung", so Bell.

Um die Zusammenarbeit zwischen Zahnarztpraxis und zahntechnischem Labor zu verbessern, regt der Verband gemeinsame Schulungen, berufsübergreifende Qualitätszirkel und gegenseitige Hospitationen von Zahntechnikern und Zahnmedizinischen Fachangestellten an.