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Aus für Amalgam?

Nun kommt es wohl doch: das Amalgam-Verbot – und früher als erwartet. Die EU-Kommission verbietet die Verwendung von Zahn-Amalgam ab 2025. In einer Erklärung heißt es: „Die Europäische Kommission hat die EU-Quecksilberverordnung überarbeitet, um EU-Bürger und Umwelt vor giftigem Quecksilber zu schützen.

Quecksilberverordnung: EU-Kommission plant Verbot ab 2025

Damit wird unter anderem die Verwendung von Zahn-Amalgam, für das derzeit in der EU jährlich 40 Tonnen Quecksilber verbraucht werden, vollständig verboten.“ Die überarbeitete Quecksilberverordnung sieht folgendes vor:
Keine Verwendung von Zahn-Amalgam mehr ab dem 1. Januar 2025. Es gebe praktikable quecksilberfreie Alternativen.
Verbot der Herstellung und Ausfuhr von Zahn-Amalgam aus der EU ab 1. Januar 2025.
Bevor der Entwurf der EU-Kommission geltendes Recht wird, müssen das Europäische Parlament und der Europäische Rat noch zustimmen.

Verbot auf Raten

In Ländern wie Schweden, Norwegen und der Schweiz wird Amalgam bereits nicht mehr verwendet. Die deutsche Standespolitik hat sich bis zuletzt für die weitere Nutzung von Amalgam – gerade für vulnerable Gruppen eingesetzt. Noch auf der 13. Vertreterversammlung der KZBV im November 2022 in München lautete ein Beschluss: „Die Vertreterversammlung der KZBV fordert das Bundesministerium für Gesundheit nachdrücklich auf,
sich auf europäischer Ebene für den dauerhaften Beibehalt von Dentalamalgam als Zahnfüllungsmaterial für die Versorgung vulnerabler Patientengruppen und in klinisch schwierigen Situationen einzusetzen und
sich dafür einzusetzen, ein Verbot von Dentalamalgam, sofern oben genannte Ausnahmen nicht vorliegen, durch die Europäischen Verordnungsgeber erst deutlich nach 2030 in Kraft treten zu lassen.“
Bereits seit 1. Juli 2018 sollen Zahnärzte in Europa bei Schwangeren, Stillenden und Kindern unter 15 Jahren kein Amalgam mehr für die Füllungstherapie einsetzen. Seit dem 1. Januar 2019 darf Dentalamalgam nur noch in vordosierter, verkapselter Form verwendet werden und zahnmedizinischer Einrichtungen, in denen Dentalamalgam verwendet wird, müssen sicherstellen, dass sie mit Amalgamabscheidern ausgestattet sind. Für das Amalgamabfallmanagement ist also jeder einzelne Zahnarzt selbst verantwortlich.

Pro und Contra

Der jetzt vorgelegte Gesetzgebungsentwurf der EU-Kommission war schon für das vierte Quartal 2022 angekündigt. Im Vorfeld hatten die Bundeszahnärztekammer und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung die Gelegenheit, in einer gemeinsamen Stellungnahme ihre Argumente für den weiteren Einsatz von Amalgam in bestimmten Ausnahmefällen vorzubringen. So halten BZÄK und KZBV, Amalgam durchaus für nicht ersetzbar „insbesondere für größere, das heißt mehrflächige Füllungen“ und vor allem für Pflegebedürftige und Patienten mit Behinderungen sollte der Werkstoff daher erhalten bleiben.
Danach sieht es nun nach den Plänen der EU-Kommission erst einmal nicht aus. Die Interessengemeinschaft Umwelt-ZahnMedizin begrüßte in einer ersten Erklärung das geplante Verbot: „Das ist ein Meilenstein. Endlich bekommen wir eine Regelung für Amalgam, die größte noch verbleibende Verwendung von Quecksilber in Europa und eine ernsthafte Bedrohung für Gesundheit und Umwelt.“ BZÄK und KZBV werden da nicht so begeistert sein.

Amalgam-Restauration. Medizinisch genaue 3D-Animation des Zahnkonzepts

Die Europäische Kommission hat einen Gesetzgebungsentwurf zum Amalgam-Ausstieg 2025 veröffentlicht.