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Gesundheitsmarkt 4.0 bietet Chancen, braucht aber auch Grenzen

Das Internet als Informationsmedium steckte für die breite Masse noch in den Kinderschuhen. Erst 2004 wurde die Einführung der eGK in das GKV-Modernisierungsgesetz aufgenommen und die Gematik ist seit zehn Jahren damit beschäftigt, die eGK endlich ans Laufen zu bekommen.

Seitdem ist viel passiert – in fast allen Haushalten gibt es heute Internetzugang, auch an vielen öffentlichen Orten. Seit Steve Jobs 2007 das erste iPhone vorstellte, erlebten "mobile Endgeräte" einen rasanten Siegeszug weltweit, das Smartphone ist auf dem Weg, das zentrale Organisationsmittel für die Menschen nicht nur in den Industrieländern zu werden.

Der Gesetzgeber und die Akteure im Gesundheitswesen haben eine besondere Sorgfaltspflicht gegenüber jenen, um deren Daten es hier geht: den Patienten“

Digitalisierung heißt der Megatrend, bei dem die Bundesregierung nun Druck macht, damit Deutschland in dieser rasanten Entwicklung nicht abgehängt wird: Industrie 4.0 ist das neue Schlagwort, Breitbandverkabelung und Co. sollen es richten. Dass die lahme eGK da einem fortschrittwilligen Gesundheitsminister sauer aufstößt und er mit dem E-Health-Gesetz für Beschleunigung sorgen will, überrascht nicht.

Wenn Experten und Wissenschaftler in der Anhörung zu diesem Gesetz die eGK als eigentlich schon veraltet benennen und zugleich ein Wirrwarr der Begriffe und eine fehlende Strategie benennen, ist das kein Wunder (siehe dazu unter anderem den Bericht in der „Ärzte Zeitung“). Nicht zuletzt die Industrie (die sich mit dem komplexen Projekt eGK aber schon leicht verhoben hat) will sich auch im Gesundheitswesen, das hier zum Gesundheitsmarkt wird, ihre Wachstumschancen mit der Digitalisierung sichern, die ihr von diversen Beratungsunternehmen und Experten versprochen werden: „E-Health“ ist der neue Analystentrend.

Auch in der DZW Bonner Runde wurden jüngst die Auswirkungen von Industrie 4.0 auf Dental 4.0 diskutiert. Neben vielen positiven Effekten für die Zahnarztpraxen und Dentallabore, die die Digitalisierung mit sich bringt, wurden von den Teilnehmern die nicht geringen Kosten bei immer schnelleren Innovationszyklen und die Fragen der Datensicherung, der Datensicherheit und des Datenschutzes kritisch diskutiert.

Gerade der letzte Aspekt ist es wert, gewürdigt zu werden. Nicht nur die Technik hat sich rasant weiterentwickelt, auch die Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit sind zumindest in Deutschland deutlich gestiegen. Das ist manchmal lästig, auch hemmend und nicht immer einleuchtend, aber im Grundsatz gut, wichtig und richtig. Gerade im Gesundheitswesen.

Wenn Experten jetzt forsch die Verknüpfung der eGK mit Apps, Smartphones und anderen Gesundheitstools fordern, vergessen sie, dass der Gesetzgeber und die Akteure im Gesundheitswesen bei der gesetzlich vorgeschriebenen Einführung eines solchen Tools eine besondere Sorgfaltspflicht gegenüber jenen haben, um deren Daten es hier geht: den Patienten. Bei aller Hype um die Industrie 4.0 und E-Health darf auch nicht vergessen werden, dass die Telematik und die eGK auch für all jene Menschen sicher und missbrauchsfrei funktionieren muss, die aufgrund ihres Alters, aufgrund von Krankheit und Behinderung ganz oder teilweise die Segnungen der modernen Informationstechnologie gar nicht oder nicht selbstbestimmt nutzen können. Das zu lösen, ist schon bei der eGK nicht einfach.