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Kurzmeldungen 5. bis 11. November

Ausschließliche Fernbehandlung in Bayern erlaubt

Mit zwei Änderungen der Berufsordnung beschlossen die Delegierten des 77. Bayerischen Ärztetages die „ausschließliche Fernbehandlung“. Dazu beschlossen sie eine Änderung der Berufsordnung für die Ärzte Bayerns (BO) im Paragraf 7 Absatz 4. Dieser lautet nun: „Ärzte beraten und behandeln Patienten im persönlichen Kontakt. Sie können dabei Kommunikationsmedien unterstützend einsetzen. Eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien ist im Einzelfall erlaubt, wenn dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt insbesondere durch die Art und Weise der Befunderhebung, Beratung, Behandlung sowie Dokumentation gewahrt wird und der Patient auch über die Besonderheiten der ausschließlichen Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien aufgeklärt wird.“

110 Jahre Zulassung von Frauen zum Studium, 75 Jahre Ordination von Frauen

In Preußen wurden Frauen ab 1896 als Gasthörerinnen zugelassen, doch erst 1908 wurde Frauen das Studium in Preußen allgemein erlaubt. In Berlin trug sich Agnes von Zahn-Harnack, Tochter des Berliner Kirchenhistorikers Adolf Harnack, als erste in die Matrikel der Universität ein und wurde zu einer der zentralen Figuren der Frauenbewegung in Deutschland. An der Theologischen Fakultät legte 1920 unter dem Dekanat Harnacks Ilse Kersten als erste Frau das theologische Fakultätsexamen in Deutschland ab. Die Vikarinnen Ilse Härter und Hannelotte Reiffen wurden 1943 durch Präses Kurt Scharf in Sachsenhausen zum geistlichen Amt ordiniert. Diese Ordinationen waren die ersten und für lange Zeit die einzigen vollgültigen von Frauen in Deutschland. Weltweit betrachtet stellen die Ordination oder Weihe von Frauen zum geistlichen Amt heute immer noch eine Ausnahme dar. Immerhin akzeptieren inzwischen mehr als 80 Prozent aller im Lutherischen Weltbund vereinigten Kirchen die Ordination von Frauen ins Pfarramt.

Hausärzte auf dem Land verdienen mehr

„Die Niederlassung auf dem Land muss für Hausärzte kein finanzieller Nachteil sein“ darauf weist Dr. Dominik von Stillfried, Geschäftsführer des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hin. In ländlichen Regionen erzielen Inhaber hausärztlicher Praxen mit der medizinischen Versorgung gesetzlich und privat versicherter Patienten einen Brutto-Jahresüberschuss von rund 177.900 €. Damit liegt deren Jahresüberschuss um 16,6 Prozent höher als bei ihren hausärztlichen Kollegen in der Stadt, die durchschnittlich 152.600 € erreichen. Hausärzte auf dem Land arbeiten mit 52,5 Stunden über 2 Stunden pro Woche mehr als Hausärzte in der Stadt. Auch je Arbeitsstunde erzielen Landärzte mit 73,33 € einen um 7,71 € höheren Brutto-Überschuss als ihre Kollegen in der Stadt. Dies geht aus einer Auswertung des Zi-Praxis-Panels (ZiPP) von Daten aus dem Jahr 2015 hervor. Trotzdem ist aus Sicht des Zi eine Förderung von Landarztpraxen sinnvoll. „Der höhere Jahresüberschuss der Landarztpraxen geht einher mit längeren Arbeitszeiten, mehr Notdiensten und einer höheren Erwartung der Patienten an die Verfügbarkeit des Praxisinhabers. Junge Ärztinnen und Ärzte haben eine andere Erwartung an die Work-Life-Balance oder das Familienleben“, sagt von Stillfried.

Frankfurter Uni-Klinik: Zahnärztlicher Notdienst vor dem Aus

Ende einer Ära: Der zahnärztliche Notdienst auf dem Gelände des Frankfurter Uni-Klinikums schließt, kündigt das zahnärztliche Institut Carolinum an. Als Gründe nennt Prof. Dr. mult. Robert Sader, Geschäftsführer und Ärztlicher Direktor, „die hohe Zahl der Studierenden, die zeitliche Belastung der Zahnärzte in Lehre und Forschung und nicht zuletzt die zunehmende Anforderung der wirtschaftlichen Führung des Instituts“. Ziel des seit vielen Jahren betriebenen Notdienstes sei es gewesen, so Sader, Studenten der höheren Semester eine Gelegenheit zu geben, sich außerhalb der klinischen Behandlungskurse in Diagnose und Therapie zu üben – unter Aufsicht erfahrener Zahnmedizinern im Rahmen des Lehrauftrags. Damit ist nun am 30. November 2018 Schluss.