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Lohnerhöhungen für ZFA

Tarifverhandlungen: Einigung erzielt

Die ZFA-Tarifgehälter steigen rückwirkend zum 1. Oktober 2023 tätigkeitsgruppenabhängig zwischen 147 und 191 Euro monatlich.

Die Frage, wie man in Zeiten einer von Kürzungen und Budgetierungen geprägten Gesundheitspolitik der Bundesregierung den Mitarbeitern in Zahnarztpraxen noch eine finanzielle Wertschätzung zukommen lassen kann, beschäftigte die Tarifpartner, die AAZ (Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der ZFA) und den VmF (Verband medizinischer Fachberufe).

Nach zwei harten, aber von großen gegenseitigem Verständnis geprägten Verhandlungsrunden zum am 30. Juni 2023 ausgelaufenen ZFA-Vergütungstarifvertrags und einer Urabstimmung der VmF-Mitglieder konnte ein Kompromiss erzielt werden. Hans-Joachim Beier als Verhandlungsführer der AAZ erläuterte, dass die Zahnärzteschaft, wissend um die doppelte Gefährdung der Zahnarztpraxen durch gesetzgeberische Einsparungen und aufgrund der zusätzlichen Belastung durch Gehaltserhöhungen, dennoch eine Tarifeinigung, zwar schmerzhaft, aber mit Augenmaß und Vernunft gefunden habe, durch die der soziale Friede gewahrt bleibe.

ZFA-Mitglieder nehmen Angebot mehrheitlich an

Die ZFA-Mitglieder des Verbandes medizinischer Fachberufe haben das Angebot der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen für Zahnmedizinische Fachangestellte in Hamburg, Hessen, Niedersachsen, im Saarland und Landesteil Westfalen-Lippe (AAZ) vom 5. Oktober 2023 mehrheitlich angenommen.

Damit erhöht sich die monatliche tarifliche Vergütung für Vollzeitbeschäftigte in der ersten Tätigkeitsgruppe (TG) rückwirkend zum 1. Oktober 2023 um 147 Euro brutto. Der Bruttostundenlohn für Berufsanfängerinnen beträgt aktuell somit 14,01 Euro.

Außerdem steigen die Ausbildungsvergütungen zum 1. Januar 2024. Im ersten Ausbildungsjahr betragen diese dann 965 Euro monatlich, im zweiten 1.045 Euro und im dritten 1.130 Euro. Die Laufzeit beider Verträge endet am 31. Dezember 2024.

Weitere Stellschrauben nutzen

Hannelore König, VmF-Präsidentin und Verhandlungsführerin bei den Tarifverhandlungen, erklärt dazu: „Wir respektieren das Votum unserer Mitglieder. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass beide Verhandlungspartner dieses Ergebnis als Mindeststandard verstehen. In Gesprächen mit dem Chef oder der Chefin bietet es sich – nicht zuletzt mit Blick auf den Fachkräftemangel – an, neben der Tarifbindung auch weitere steuer- oder abgabenreduzierte Zuwendungen wie die Inflationsausgleichsprämie, Fahrtkosten- oder Kinderbetreuungszuschüsse oder übertarifliche Zulagen anzusprechen.“

Sylvia Gabel, ZFA-Referatsleiterin im VmF, ruft ihre Kolleginnen und Kollegen dazu auf, auch die anderen Tätigkeitsgruppen ins Spiel zu bringen: „Der Tarifvertrag sieht neben der TG I noch vier weitere Gruppen mit Zuschlägen zwischen 7,5 und 30 Prozent zur Grundvergütung vor“, sagt die Zahnmedizinische Fachassistentin. „Diese Zuschläge konnten wir in den Verhandlungen verteidigen. Es ist wichtig, dass sie auch im Berufsalltag genutzt werden. Der Tarifvertrag enthält die entsprechenden Bedingungen. So kann die TG II bereit angewendet werden, wenn vertiefende bzw. spezielle Qualifizierungen im Umfang von insgesamt mindestens 65 Unterrichtsstunden besucht wurden und eine arbeitsplatzbezogene Tätigkeit im Rahmen der erworbenen Kompetenzen gegeben ist.“

Geringe Entlohnung als Ursache für Fachkräftemangel

Als Verhandlungsführung haben beide gemeinsam mit der zuständigen Tarifkommission dem erzielten Ergebnis nur zähneknirschend zugestimmt. Aus ihrer Sicht ist es das falsche Signal, denn bei der Fachkräfteengpassanalyse der Agentur für Arbeit für das Jahr 2022 belegte der Beruf ZFA neben den Pflegefachkräften den Spitzenplatz. Bei einer VmF-Online-Umfrage im Frühsommer dieses Jahres hatten zudem 39 Prozent der teilnehmenden ZFA angegeben, dass sie in den vergangenen zwölf Monaten mindestens mehrere Male im Monat über einen Ausstieg aus dem Beruf nachgedacht haben. Der vmf sieht die geringe Entlohnung als einen der wichtigsten Gründe für diese Situation.

Foto: Robert Kneschke – stock.adobe.com

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