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Pati­entenberatung: Gestiegener Bedarf nach psychosozialer Beratung

UPD im Krisenjahr 2022 ­verlässlicher Ansprechpartner für Patienten

Im Krisenjahr 2022 war das Beratungsteam der Unabhängigen Pati­entenberatung Deutschland (UPD) besonders für erkrankte und pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen eine kompetente und verlässliche Unterstützung. „Die UPD ist zum einen ein guter Anlaufpunkt, um Orientierung und Beratung in unserem komplexen Gesundheitswesen zu erhalten, zum anderen trägt sie dazu bei, die Patientenorientierung zu stärken und die Gesundheitskompetenz zu verbessern. Der große psychosoziale Beratungsbedarf im Jahr 2022 unterstreicht, wie wichtig ein niedrigschwellig erreichbares, brei­tes Informations- und Beratungsangebot für die Menschen in Deutschland ist. Darum habe ich mich für die Überführung der UPD in eine Stiftung eingesetzt und werde diesen Übergangsprozess eng begleiten“, erklärt der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze, MdB, anlässlich der Vorstellung des Monitors Patientenberatung 2022.

Zunehmend Probleme bei der Suche nach Arztterminen

Der jährlich erscheinende Monitor zeigt auf Grundlage der systematisch dokumentierten Beratun­gen der UPD Missstände und Problemlagen im Gesundheitswesen auf. Ein wichtiges Thema im Berichtsjahr 2022 ist der Zugang zur Gesundheitsversorgung. „Leider wird die Suche nach Hausärzten, Fachärzten oder Psychotherapeuten für viele Menschen zunehmend zu einer Odyssee. Gerade körperlich oder psychisch chronisch erkrankten Menschen ist eine langwieri­ge und komplizierte Suche nach qualifizierten Leistungserbringern nicht zuzumuten. Die 2019 eingeführten Terminservicestellen haben bisher keine durchschlagen­de Wirkung erzielt. Politik und Selbstverwaltung müssen hier schnell weitere Maßnahmen ergreifen“, sagt Thorben Krumwiede, Geschäftsführer der UPD.

Weiter bestehende Arzneimittelengpässe

Auch beim Thema Arzneimittelengpässe gab es 2022 vermehrten Beratungsbedarf. „Gerade wenn lebenswichtige Medikamente nicht verfügbar sind, löst das bei Patienten und deren Angehörigen oft Wut und Verzweiflung aus“, sagt Krumwiede. „Wir geben den Ratsuchenden Tipps dazu, wie sie vielleicht doch noch an das gewünschte Medikament kommen und raten ihnen, mit ihren Ärzten über mögliche Alternativen zu sprechen. Leider haben wir aktuell den Eindruck, dass zunehmend breitere Patientengruppen von Arzneimittelengpässen betroffen sind. Betroffenen bleibt zurzeit keine andere Möglichkeit, als einzelne Apotheken telefonisch oder persönlich abzuklappern, auch weil es an einer digitalen Übersicht über die Arzneimittelbestände der Apotheken fehlt.“ 

Mann mit Brille

Stefan Schwartze (MdB/SPD) ist seit 12. Januar 2022 Patientenbeauftragter der Bundesregierung.

Schwierigkeiten zeigten sich auch bei der Versorgung mit Inkon­tinenzhilfsmitteln. Um eine gu­te und ausreichende Versorgung zu erhalten, müssen Betroffene sehr oft organisatorischen und finanziellen Mehraufwand in Kauf nehmen. „Bei Qualitätsmängeln bekommen Betroffene trotz bestehender Aufsichtspflicht oft keine Unterstützung durch ihre Krankenkassen. Auch der gesetzlich festgelegten Transparenzpflicht über die mit Leistungserbringern abgeschlossenen Verträge zur Hilfsmittelversorgung kommen die Kassen nicht nach“, kritisiert Krumwiede.

Beratungsbedarf bei Behandlungsfehlern hoch

„Die Bundesregierung ist beim Thema Arzneimittelengpässe zurecht tätig geworden. Auch aufgrund der aktuellen Weltlage bleibt die Situation für Apotheken wie auch Patientinnen und Patienten aber belastend. Der Monitor zeigt: Patientenrechte sind weiterhin ein gewichtiges Thema“, ergänzt Stefan Schwartze. Zu Behandlungsfehlern sei der Beratungsbedarf auch im vergangenen Jahr wieder hoch gewesen. Um einen solchen nachweisen und mögliche Ansprüche klären zu können, sei die Einsichtnahme in die Patientenakte wichtige Voraussetzung. Hier stoßen Patienten trotz klarer gesetzlicher Regelungen wei­terhin auf Probleme, wenn sie dieses Recht geltend machen wollen. Schwartze: „Ein weiteres Problem ist das erforderliche Beweismaß bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler. Dieser Nachweis gelingt Patientinnen und Patienten in den meisten Fällen nicht. Die UPD und ich stimmen überein, dass wir hier eine patientenfreundlichere Regelung brauchen.“

Monitor Patientenberatung 2022 –  Key Facts
  • Insgesamt wurden 123.558 Beratungen geleistet.
  • 56,8 Prozent (70.237) der Beratungen betrafen rechtliche Fragen.
  • Davon 29.525 Beratungen zu Leistungsansprüchen gegenüber
  • Kostenträgern
  • Davon 15.306 Beratungen zu ärztlichen Berufspflichten und Patientenrechten
  • 26,5 Prozent (32.735) der Beratungen betrafen medizinische Fragen.
  • 16,7 Prozent der Beratungen betrafen allgemeine Anfragen.

Der Patientenmonitor 2022 ist als PDF abrufbar.