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Rückwirkend 700.000 Euro Rente

Ärger in Berlin: Die Initiative Unabhängige Zahnärzte Berlin e.V. (IUZB) prangert neue Forderungen des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Berlin (KZV Berlin) an. Hintergrund: Seit Anfang dieses Jahres möchte der Berliner KZV-Vorstand eine Extra-KZV-Vorstandsrente.

Dies stößt neben all den Vergünstigungen der aus Sicht des IUZB ohnehin großzügig bemessenen Vorstandsverträge auf Unverständnis. Plakativ wurde das Vorhaben Anfang Juli auch von Bild („Die Raff-Zahnärzte“) und Berliner Zeitung („Zahnarzt-Bosse füllen sich die eigenen Backentaschen“) aufgegriffen.

Die Rentenforderung allein werde aber noch von einer weiteren Forderung getoppt, heißt es im aktuellen IUZB Infobrief, denn die erhobenen Rentenansprüche sollen nicht etwa ab jetzt erworben werden, sondern rückwirkend die gesamte Vorstandszeit ab 2005 berücksichtigen. Nach Berechnungen der Berliner KZV wären das deutlich mehr als 700.000 Euro.

Rückwirkende Rentenpläne des Berliner KZV-Vorstands: Anfang Juli nahmen Bild – „Die Raff-Zahnärzte“ – und Berliner Zeitung – „Zahnarzt-Bosse füllen sich die eigenen Backentaschen“ – das Thema auf.

Rückwirkende Rentenpläne des Berliner KZV-Vorstands: Anfang Juli nahmen Bild – „Die Raff-Zahnärzte“ – und Berliner Zeitung – „Zahnarzt-Bosse füllen sich die eigenen Backentaschen“ – das Thema auf.

Teure Klage in Vorbereitung

Das sei der Aufsicht, welche die Verträge genehmigen muss, dann doch zu viel. Die Extra-Vergünstigung wurde untersagt und aus den Vorstandsverträgen gestrichen. Jetzt planen die Vorstände offenbar – zu Lasten der Berliner Vertragszahnärzte – die Entscheidung gerichtlich per Klage anzufechten. Das Verfahren vor Gericht soll aber nicht etwa durch Hausjuristen, sondern von einer teuren Kanzlei geführt werden: Kostenpunkt: rund 40.000 Euro.

Kaum Widerstand in der Vertreterversammlung

Die Ermächtigung dazu erfolgte laut IUZB in der Vertreterversammlung am 15. Mai 2017, lediglich die IUZB-Vertreter, die DAZ-Vertreterin und Teile der Fraktion Gesundheit hätten gegen den Antrag gestimmt.

Der IUZB befürchtet, dass das Verfahren für die rückwirkende KZV-Vorstandsrente nun zum „Kampf gegen das Unrecht der Staatsaufsicht“ stilisiert werden soll. Dabei gebe es kaum einen Sachverhalt, der weniger dafür geeignet sei.

(Das Titelbild stammt aus dem IUZB Infobrief Juli 2017)