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Gebührenordnung: Aus der Zeit gefallen

Unendliche Weiten. Wir schreiben das Jahr 2022. Der Punktwert der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) gilt unverändert seit dem 1. Januar 1988.

Mehr als eine Generation von Zahnärztinnen und Zahnärzten haben sich in der Zeit in ihren wohl verdienten Ruhestand verabschiedet. Doch eines soll wohl ewig währen: der GOZ-Punktwert. Er liegt seit über 33 Jahren bei 11 Pfennig. Jüngere Zahnärztinnen und Zahnärzte werden sich kaum an die alte Währung erinnern. Der Euro erblickte am 1. Januar 2002 als Bargeld das Licht der Öffentlichkeit. Pfennig heißt jetzt Cent.

Wird die GOÄ-Novelle nicht umgesetzt, betrifft das auch die GOZ

Jetzt haben sich Bundesärztekammer, Private Krankenversicherung (PKV) und Beihilfe auf eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) geeinigt. Laut PKV fehlen nur noch bei wenigen Ziffern die Preise. Bei entsprechendem politischem Willen könnte die Novellierung der GOÄ jetzt zügig umgesetzt werden. Doch fehlt dieser Wille bei Gesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach. „Wir werden in dieser Legislaturperiode nichts machen, was das Verhältnis von PKV zur Gesetzlichen Krankenversicherung, also zur GKV, verschiebt. So haben wir es im Koalitionsvertrag beschlossen“, sagte er jetzt in einem Interview mit dem „Deutschen Ärzteblatt“ und erteilte damit der Novellierung der GOÄ für diese Legislaturperiode eine klare Absage, damit also auch der Novelle der GOZ. Tatsächlich hat sich das BMG in der Vergangenheit auf Nachfragen zur GOZ regelmäßig darauf zurückgezogen, dass es zunächst die Novelle der GOÄ in Angriff nehmen und erst daran anknüpfend Novellierungs- oder Anpassungsbedarf der GOZ prüfen wolle, weiß die in diesem Punkt leidgeprüfte BZÄK.

Ein Bild, das eine dunkelhaarige Frau mit weißer Bluse und blauem Sakko zeigt

Dr. Romy Ermler, Vizepräsidentin der BZÄK

„Die Ansage des Bundesgesundheitsministers, nun auch die Novelle der GOÄ nicht in Angriff nehmen zu wollen, haben wir ernüchtert zur Kenntnis genommen. Diese befremdliche Prioritätensetzung im BMG ist besonders verwunderlich, weil ja PKV, Beihilfe und Ärzteschaft einen gemeinsam getragenen Entwurf vorgelegt haben, der das BMG von dem sonst notwendigen Interessenausgleich praktisch entbindet. Ein zügiges und geräuscharmes Verordnungsverfahren wäre also garantiert. Der Bundesgesundheitsminister hat trotzdem kein Interesse. Hier scheint der in der Ampelkoalition hintenangestellt Plan einer Bürgerversicherung mindestens im Hinterkopf eine Rolle zu spielen“, so Dr. Romy Ermler, Vizepräsidentin der Bundeszahnärztekammer, gegenüber der dzw.

‚Wenn uns die Politik nicht hilft, müssen wir uns selbst helfen!‘

Die Bundeszahnärztekammer treibt zwar aktuell eine Novelle auf der Grundlage eines gemeinsamen Vorschlages weiter voran, die Gespräche mit der PKV laufen bereits, aber auch bei der BZÄK wird konstatiert, dass dieser Weg keine zeitnahe Lösung des GOZ-Problems verspricht.

„Die Bundeszahnärztekammer wird nach dem Motto ‚Wenn uns die Politik nicht hilft, müssen wir uns selbst helfen!‘ parallel Handlungsoptionen entwickeln, mit denen die Zahnärztinnen und Zahnärzte befähigt werden, die noch nicht voll ausgeschöpften Möglichkeiten der GOZ auszuschöpfen. Ein Werkzeugkasten GOZ gehört hierzu ebenso wie Handreichungen, Stellungnahmen und nicht zuletzt Berechnungsempfehlungen. Damit schlagen wir zwei Fliegen mit einer Klappe: Die Zahnärztinnen und Zahnärzte erschließen so Honorarreserven und zugleich erzeugt die kreative Arbeit mit der GOZ politischen Handlungsdruck, weil damit die – fachlichen wie betriebswirtschaftlichen – Defizite der aktuellen GOZ in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung gerückt werden“, so Ermler zur dzw.

Wenn es dabei bleibt, dass die Politik eine Gebührenordnung blockiert, auf die sich Kostenträger und Leistungserbringer bereits geeinigt haben, verheißt das jedenfalls nichts Gutes. Eine Novelle der GOZ rückt damit in unendliche Ferne.