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Höhere Zuschüsse für Zahnersatz

Patienten, die eine zahnmedizinische Versorgung mit Zahnersatz benötigen, erhalten ab dem 1. Oktober 2020 merklich höhere Festzuschüsse von den gesetzlichen Krankenkassen. Der Festzuschuss wird zukünftig von 50 Prozent auf 60 Prozent der Kosten einer medizinisch ausreichenden Regelversorgung erhöht. Damit wird die Selbstbeteiligung der Patienten deutlich reduziert. Wenn zudem ein Bonusheft geführt wird erhöht sich der Festzuschuss sogar auf 70 und 75 Prozent. Patienten werden somit ab dem kommenden Monat finanziell entlastet und eine notwendige zahnmedizinische Versorgung ist realisierbarer.

Der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) begrüßte die mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) im letzten Jahr verabschiedete Neuregelung. In der Vergangenheit hatten viele Entscheidungen des Gesetzgebers immer wieder zu Leistungseinschränkungen mit Milliardeneinsparungen der Krankenkassen in der Zahnersatzversorgung und zu einer höheren Eigenbeteiligung der Versicherten geführt. Die Erhöhung der Festzuschüsse zum 1. Oktober stoppt nun diese Entwicklung und verbessert die finanziellen Rahmenbedingungen für die gesetzlich Krankenversicherten.