Anzeige

Premium Article

Premium Article
0

Advertorial

Advertorial
0

DGAZ: Mundgesundheit von Pflegebedürftigen verbessern

DGAZ-Jahrestagung: Die aufsuchende Betreuung ­unter die Lupe genommen

Nicht erst seit Corona besteht für die Mundgesundheit von Pflegebedürftigen – ob in der häuslichen Umgebung oder in Pflegeeinrichtungen – erheblicher Verbesserungsbedarf. Die im Zuge des vor sieben Jahren auf den Weg gebrachten Präventionsgesetzes neu geschaffenen Strukturen böten nun die Chance, bereits entwickelte Konzepte gemein­sam mit der Standesvertretung auf die Straße zu bringen, erklärte Antje Köster-Schmidt, Vorstandsmitglied der Landeszahnärztekammer Hessen und Landesbeauftragte der DGAZ, in ihrem Grußwort auf der 31. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Alterszahnmedizin (DGAZ), die im Taunus zum Thema „Die aufsuchende Betreuung unter die Lupe genommen“ stattfand.

Kooperationen mit der Pflege

Neben berufspolitischen Updates ging es auf dem als Klausurtagung angelegten Kongress unter anderem um die Sicht der Pflege auf die zahnärztliche Betreuung sowie die neuen Versorgungsansätze in der Par­odontologie, die der DGAZ ein besonderes Anliegen sind. „Die Möglichkeit einer der Wissenschaft angepassten Therapie sowie die Kooperationen mit der Pflege, den Ärzten und Angehörigen empfinden wir als tragende Säule einer verantwortungsbewussten Betreuung unserer älteren Patientin­nen und Patienten“, so DGAZ-Präsidentin Prof. Dr. Ina Nitschke.

Nur 4 Prozent werden in der ­häuslichen Pflege erreicht

Martin Hendges, stellvertretender Vorsitzender der KZBV, gab einen Überblick über die Entwicklung in der aufsuchenden Betreuung. Hier seien im zahnärztlichen Bereich die Kooperationsverträge mit Pflegeeinrichtungen ein großer Erfolg, wenn auch mit deutlich Luft nach oben. Bemerkenswert die Verteilung beziehungsweise die regionalen Unterschiede: Während in Nordrhein-Westfalen bereits mehr als 60 Prozent der Pflegeheime einen Kooperationsvertrag haben, gibt es eine ganze Reihe weißer Flecken auf der Karte, insbesondere im Norden und Osten Deutschlands, so dass der Bundesschnitt nur bei etwa 40 Prozent liege – Stand viertes Quartal 2021. Dennoch sei der Trend ungebrochen, und die Zahl der Kooperationsverträge steige weiter an.

Ambulante Hausbesuche sind mit gro­ßem Aufwand verbunden, doch sieht Hendges hier „schon einen recht breiten Katalog im Bema verankert, mit einer angemes­senen Ver­gütung.“ Von den etwa 3,7 Millionen Pflegebedürftigen (Stand 2019) werden jedoch nur rund 10 Prozent dieser Zielgruppe versorgt. In den Pflegeeinrichtungen sei eine Inanspruchnahme von 35 Pro­zent zu sehen, aber nur 4 Prozent im häuslichen Bereich. Hier brauche es neue Ideen, um mehr Menschen ambulant zahnärztlich versorgen zu können.

grafische Darstellung in Prozent: wieviele Menschen werden in Pflegeheimen betreut, wie viele zu Hause von Pflegedienst oder Angehörigen

Nur 20 Prozent der Pflegebedürftigen wird in Pflegeeinrichtungen betreut, der
überwiegende Teil zu Hause, und hier mehr als die Hälfte von Angehörigen.

„Warum nicht eine weitere Tür öffnen und Kooperationsverträge mit Pflegediensten machen?“, fragt Christoph Benz in diesem Zusammenhang. „Aber selbst dann erreichen wir immer noch nicht einmal jeden zweiten Pflegebedürftigen“, betont der Präsident der BZÄK und Vizepräsident der DGAZ in seinem Vortrag. Wichtig sei zudem, die Jugend für die Seniorenzahnmedizin zu begeistern.

Dr. Elmar Ludwig hofft, insgesamt mehr Zahnärzte für das Thema gewinnen zu können. Der DGAZ-Landesbeauftragte für Baden-Württemberg war in der zahnmedi­zinischen Fachgruppe am Entwicklungs­prozess des Expertenstandards zur „Förderung der Mundgesundheit in der Pflege“ beteiligt. Eine Sensibilisierung und Quali­fizierung aller Beteiligten sei nun notwendig. „Wir sollten den Expertenstandard als Chance wahrnehmen, dass auch die Pflege jetzt ein neues Interesse entwickelt“, sagt Ludwig.

Pflegeexperte Dr. Markus Mai sieht den noch in der Implementierung befindli­chen Expertenstandard als wichtigen Schritt zur Förderung der Mundgesundheit. „Sobald er rechtlich bindend ist, muss jede Pflegeeinrichung das umsetzen und die Mitarbeiter entsprechend schulen“, sagt Mai, Präsident der Pflegekammer Rheinland-Pfalz. Die Pflege könne keine zahnärztliche Untersuchung ersetzen, solle aber in der Lage sein, ein erstes Screening zu erstellen.

Erste Erfahrungen mit der neuen PAR-Strecke

Erste Erfahrungen mit der neuen PAR-Strecke waren ein Schwerpunkt-Thema des Kongresses. „Es besteht ein enorm hoher Behandlungsbedarf im Bereich der Parodontalerkrankungen bei den älteren Senioren“, erklärt Martin Hendges von der KZBV. „Deswegen ist es so wichtig gewesen, dass wir das 22a-Konzept umsetzen konnten mit der neuen Behandlungsrichtlinie.“

Dr. Michael Weiss berichtet, dass er zunächst extreme Startschwierigkeiten er­lebt habe, Formulare und Informationen fehlten. Zu bedenken sei auch, dass für die Praxen ein erhöhter Organisations- und Personalaufwand entsteht. „Ein großes Pro­blem liegt häufig darin, dass Betreuer und Angehörige nicht zeitnah eine entsprechende Einverständniserklärung abgeben“, sagt Weiss.

Die Vorteile in der professionellen Um­setzung der modifizierten – verkürzten – PAR-Strecke für Pflegebedürgtige sieht der Essener Zahnarzt in der Stabilisierung der Mundgesundheit, da eine Zahn- und Mundprophylaxe möglich sei, die deutlich über das Entfernen von Zahnstein hinausgeht, und die Patienten eine kontinuierliche Betreuung erhalten können mit einer entsprechenden Nachsorge. Zudem sorge eine Zusammenfassung der PAR-Behandlungen in größeren Einheiten oder Teams für wirtschaftlichere Abläufe und kürzere Behandlungszeiten sowie damit einhergehend ei­-ne geringere Belastung der Pflegeeinrichtungen.

Regelgerecht sei eine parodontitis-spezifische Befundung häufig in der aufsuchenden Betreuung gar nicht durchführbar, erklärt Dr. Cornelius Haffner. Da für die verkürzte Versorgungsstrecke ein Aufklärungs- und Therapiegespräch nicht vorgesehen ist, würde für den Pflegeplan und die Doku­mentation daher das Formblatt Zahnärztliche Information und Pflegeanleitung deutlich wichtiger. „Die ZIPs spielen meines Erachtens eine sehr große Rolle, weil es nach wie vor das Kommunikations-Instrument mit den Pflegekräften ist“, bekräftigt Haffner. Die neuen PAR-Strecke sei auf jeden Fall ein Gewinn, „wenn sie denn entsprechend durch­geführt wird.“ Große Herausforderungen sieht Haffner für die Therapieplanung und das Einhalten von Fristen. Seine wichtigsten Empfehlungen: Die Rolle der Mitarbeiter klar regeln und dokumentieren, dokumentieren, dokumentieren.

Konkretisierungsbedarf zur PAR-Strecke

Zur Frage, wie es nun weiter geht, erklärt Martin Hendges, dass es unter anderem noch Konkretisierungsbedarf gebe in Sachen Überweisung zur CPT, aber auch das Thema Kassenwechsel sei für die neue PAR-Strecke nicht unwesentlich – bei zwei oder mehr als zwei Jahren Behandlungsstrecke, genauso wie ein Zahnarztwechsel. „Was wir auch regeln wollen, ist die Problematik der Bema 107a, die sich neben der AIT bei 22a-Patienten ausschließt in dersel­ben Sitzung“, so Hendges. „Wobei aber unter Vollnarkose die Frage aufkommt: Sollte man statt einer weiteren Narkose nicht die Möglichkeit schaffen, das auch in einer Sit­­zung durchführen und entsprechend abrechnen zu können?“

Nach zwei Jahren wird die neue PAR-Strecke wissenschaftlich evaluiert, hier wird man sich die Inanspruchnahme, aber auch die Wirkung genau ansehen müssen.

Das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) befindet sich noch in der Pilotphase und soll ab dem 1. Juli 2022 im Echtbetrieb zur Verfügung stehen. „Wir sind kurz vor dem Start des elektronischen Heil- und Kostenplans, und bei aller Frustration über Telematikinfrastruktur möch­te ich Sie wirklich herzlich motivieren, sich dieses Themas anzunehmen“, sagt Hendges. Denn zukünftig wird es auch im Bereich PAR die Möglichkeit geben, die Pläne elektronisch an die Kassen zu übermitteln, um auf diesem Wege die Genehmigung zu beschleunigen.

Annette Schröder