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Neue AppO-Z: kostenneutrale Umsetzung nicht realistisch

Die Verabschiedung der Novelle der Approbationsordnung für Zahnärzte (AppO-Z) durch das Bundeskabinett Anfang August wurde von der Zahnärzteschaft allgemein begrüßt, jetzt liegt es an den Bundesländern, mit der Zustimmung des Bundesrats die letzte Hürde in dem schon mehr als zehn Jahre dauernden Novellierungsprozess der zahnmedizinischen Ausbildung zu beseitigen. Nach jetzigem Stand soll sich der Bundesrat am 22. September 2017 mit der Verordnung zur AppO-Z befassen.

In die positiven Reaktionen und Appelle an die Bundesländer mischen sich aber auch kritische Stimmen mit Blick darauf, wie die Vorgaben der neuen Approbationsordnung an den Universitäten umgesetzt werden können, so vonseiten der Vereinigung Gender Dentistry International (GDI, siehe DZW 32–33/17).

Ein Knackpunkt dabei ist die immer noch in der Kabinettsvorlage enthaltene kostenneutrale Umsetzung. Dies sei nicht realistisch, so Prof. Dr. Ralph Luthardt. Der Ärztlicher Direktor der Klinik für Zahnärztliche Prothetik am Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde der Universität Ulm und Studiendekan Zahnmedizin ist derzeit auch Präsident der Vereinigung der Hochschullehrer für Zahn-. Mund- und Kieferheilkunde (VHZMK).

Prof. Dr. Ralph Luthardt ist Ärztlicher Direktor der Klinik für Zahnärztliche Prothetik am Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde der Universität Ulm und Studiendekan Zahnmedizin und Präsident der Vereinigung der Hochschullehrer für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (VHZMK)

Prof. Dr. Ralph Luthardt ist Ärztlicher Direktor der Klinik für Zahnärztliche Prothetik am Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde der Universität Ulm und Studiendekan Zahnmedizin und Präsident der Vereinigung der Hochschullehrer für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (VHZMK)

Der Bedarf wird nicht geringer

Bei den ersten Überlegungen zur AppO-Z-Novelle sei man vor zehn Jahren davon ausgegangen, dass der Bedarf an Zahnärzten in Zukunft geringer werde und die Zahl der Zahnmedizinstudenten um 6 Prozent sinken würde, was den Mehrbedarf durch die neue Approbationsordnung kompensieren könnte. Aktuell zeichne sich, so zum Beispiel in der Fünften Deutschen Mundgesundheitsstudie, aber eher ein höherer Bedarf an zahnmedizinischer Versorgung und damit an Zahnärzten ab, so Luthardt. Hinzu komme, dass der Berufsnachwuchs mit einem veränderten Rollenverständnis weniger „Gesamtlebensarbeitszeit“ erreichen werde als Zahnärzte früherer Generationen, es werden also mehr Zahnärztinnen und Zahnärzte gebraucht und müssen entsprechend ausgebildet werden.

Finanzierung durch die Länder muss sichergestellt werden

Aus der Sicht der Hochschullehrer muss daher auch die Kapazitätsverordnung dringend novelliert werden. „Nachdem mit der neuen Approbationsordnung der inhaltliche Rahmen des Studiums definiert ist, müssen jetzt die Kosten dargelegt und die Finanzierung des Zahnmedizinstudiums durch die Länder sichergestellt werden“, so Luthardt: „Eine AppO-Z-Novelle ohne eine Reform der Kapazitätsverordnung gaukelt eine erfolgreiche politische Umsetzung nur vor.“

Infrastruktur und Ausstattung der Hochschulen anpassen

Nach Berechnungen der VHZMK wird die neue Approbationsordnung insgesamt jährliche Kosten von ca. 66 Millionen Euro erzeugen. Hinzu kommen einmalige Kosten für die Anpassung der Infrastruktur und die Ausstattung der Hochschulen, die je nach Standort unterschiedlich hoch ausfallen werden – nicht zuletzt aufgrund des Investitionsstaus in einigen Bundesländern und Universitäten. Insgesamt rechne man bei 2.000 Zahnmedizinstudierenden bundesweit mit Zusatzkosten je Studierendem von 30.000 bis 35.000 Euro für das gesamte Studium.

Mehr und bessere Betreuung in klinischen Kursen

Ein Kostenfaktor ist zum Beispiel die verbesserte Betreuungsrelation in den klinischen Kursen – ein Betreuer soll künftig nur noch für drei statt für sechs Studierende zuständig sein. Das erfordere bei gleichbleibenden oder leicht steigenden Studentenzahlen mehr Personal – oder aber die zur Verfügung stehende Ausbildungszeit am Patienten müsse erheblich reduziert werden.

Das Rekrutieren von Patienten für die Studentenbehandlung werde auch immer aufwendiger und erfordere erhebliche personelle Ressourcen. Zudem müssten die an den Universitäten tätigen Zahnärzte neben der unmittelbaren und mittelbaren Studentenausbildung genügend Zeit für die eigene Behandlungstätigkeit und die wissenschaftliche Arbeit haben.

Aus Sicht der VHZMK sind die verbesserte Betreuungsrelation (soweit sie adäquat finanziert werde), die interdisziplinären klinischen Kurse, die verankerte „Wissenschaftlichkeit“ (die gute Konzepte und Zeit erfordere) und die bessere radiologische Ausbildung wesentliche positive Aspekte der neuen Approbationsordnung für die Lehre.

Näher an die Medizin rücken

Für die Zahnmedizin sei dies ein wichtiger Schritt zur Angleichung an die Medizin, der sie in der Fokussierung auf klinische Aspekte durchaus voraus sei. Hier sei es sinnvoll, die Approbationsordnungen für Humanmedizin und Zahnmedizin hin zu mehr klinisch-medizinischer Ausbildung anzugleichen. Die Agenda Medizinstudium 2020 könne beitragen, Lücken in der klinisch-medizinischen Ausbildung zu schließen.

Die Hochschullehrer appellieren daher an die Politik, die Novellierung rasch umzusetzen und dabei die finanziellen Erfordernisse zu berücksichtigen. Ein (erneutes) Scheitern der AppO-Z aus finanziellen Gründen „wäre eine tragische Fehlentwicklung, die die Zahnmedizin weiter von der Medizin abkoppeln würde“, so Luthardt. „In einer Gesellschaft mit einer alternden Bevölkerung wird die Zahnmedizin medizinischer werden müssen. Eine Approbationsordnung aus der Zeit der Zementfüllungen und der Totalprothetik, ohne einen deutlichen Fokus auf die Prävention und biologisch-medizinische Ausbildungsinhalte ist dafür nicht der richtige Weg.“