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Neue PAR-Richtlinie, neue Praxissoftware

Sabine Zude, Vorstandsvorsitzende des Verbands Deutscher Dental-Software Unternehmen (VDDS) und Geschäftsführerin der CGM Dentalsysteme

Sabine Zude, Vorstandsvorsitzende des Verbands Deutscher Dental-Software Unternehmen (VDDS) und Geschäftsführerin der CGM Dentalsysteme

Seit dem 1. Juli 2021 ist die neue PAR-Richtlinie in Kraft. Ein Meilenstein – nicht nur aus Sicht der Standespolitik.

Komplexe PVS-Umstellungen

Nach jahrelangen Verhandlungen im G-BA und abschließend im Bewertungsausschuss besteht nun für gesetzlich Versicherte ein Leistungsanspruch für eine systematische Behandlung von Parodontitis und anderen Parodontalerkrankungen, die dem Stand der Wissenschaft entspricht. Neben die antiinfektiöse Therapie, eine individuelle Mundhygieneunterweisung, die in einem eigenen Therapieschritt um ein parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch ergänzt wird, tritt die unterstützende Parodontitistherapie (UPT) mit Mundhygienekontrolle, der vollständigen Reinigung aller Zähne von Biofilmen sowie Belägen und möglichen erneuten Messungen von Sondierungstiefen der Zahnfleischtaschen. Die UPT erfolgt über einen Zeitraum von zwei Jahren und kann um ein halbes Jahr verlängert werden.
Das stellt die Praxen bei der Erstellung des Behandlungsplans und der Abrechnung vor neue Herausforderungen. Die Praxisverwaltungssysteme benötigen ein entsprechendes UPT-Modul, das eine monatliche Teilabrechnung für die Behandlungsstrecke ermöglicht. Die entsprechenden Bema-Positionen, Formulare sowie die Beantragung, Bewertung und Abrechnung der neuen PAR-Leistungen müssen mit den dazugehörigen Bewertungsmaßstäben in die Software integriert werden. Parallel laufen die PAR-Behandlungen, die vor dem 1. Juli 2021 begonnen wurden, nach dem alten Recht weiter. Diese werden wie bislang einmalig über den PAR-Datenträgeraustausch abgerechnet.
Das erfordert komplexe Umstellungen an der Praxissoftware, damit die Praxen die neue PAR-Richtlinie betriebswirtschaftlich sinnvoll umsetzen können. Sabine Zude, Vorstandsvorsitzende des Verbands Deutscher Dental-Software Unternehmen (VDDS) und Geschäftsführerin der CGM Dentalsysteme: „Implementierungen von Änderungen dieser Größenordnung können nur in einzelnen Schritten erfolgen, weshalb eine Auslieferung in der Kürze der Zeit bis 1. Juli für sämtliche Dentalsoftware-Anbieter nicht möglich war.“
Für die Übergangsphase stellt etwa CGM beschreibbare PDFs zur Beantragung der PAR-Planung zur Verfügung. Voraussichtlich bereits Ende September, vor Beginn des vierten Quartals, so kündigt CGM an, wird dann ein UPT-Modul angeboten, mit dem die PAR-Behandlung geplant und abgerechnet werden kann.
Auch im Modul Prophylaxe werden entsprechende Änderungen eingepflegt.
Mit den CGM-Modulen Karies- und PAR-Risikoanalyse und PerioPrevention lassen sich bereits jetzt individuelle Präventionspläne entsprechend der neuen PAR-Behandlungsstrecke erstellen und ausdrucken. Für die Patienten ist es wichtig, ihren individuellen Präventions- und Implantatschutzplan mit nach Hause nehmen zu können, um dort alle notwendigen Informationen in Ruhe nachvollziehen zu können. „Das erhöht die Patienten-Compliance erheblich“, so Zude.
CGM Dentalsysteme GmbH, Maria Trost 25, 56070 Koblenz
Tel.: +49 (0)261 8000 1900, Fax: +49 (0)261 8000 1922
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