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Zahnmedizinische Versorgung von Menschen mit Beeinträchtigung

„Noch viel Potenzial“

Politisches Gespräch zur zahnmedizinischen Versorgung von Menschen mit Beeinträchtigung: Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KZVWL) tauscht sich mit Abgeordneten der Grünen aus.

Von aktuellen Hürden in der Gesundheitspolitik bis zu den Herausforderungen in der Behandlung von Menschen mit Beeinträchtigungen – die Themen waren vielfältig beim Gespräch zwischen Dr. Holger Seib, Vorstandsvorsitzender der KZVWL, Dr. Sabine Wagner, Vorsitzende der Vertreterversammlung der KZVWL, und Maria Klein-Schmeink, Bundestagsabgeordnete der Grünen für Münster und Mitglied im Gesundheitsausschuss, sowie Dennis Sonne, Landtagsabgeordneter der Grünen in NRW und Sprecher für Inklusion und Behindertenpolitik.

Nach einem ersten Kontakt auf dem Landesparteitag der Grünen in Münster im vergangenen Juni war schnell klar, dass es Bedarf für einen ausführlicheren Termin im Zahnärztehaus gibt. „Die aktuelle gesundheitspolitische Lage wirft ein Schlaglicht auf unser eigentliches Thema für heute“, erklärt Seib zu Beginn. Denn auch die Versorgung von Menschen mit Beeinträchtigungen, was in der KZVWL ein breit gefächertes Spektrum an Menschen mit besonderen Bedürfnissen bei der Behandlung umfasst, korreliere mit den aktuellen Sparmaßnahmen aus dem Bundesgesundheitsministerium.

Der Kurs, den Bundesgesundheitsminister Lauterbach mit dem GKV-FinStG eingeschlagen hat, gefährde nicht nur die präventionsorientierte Parodontitistherapie, sondern schaffe auch ein tiefes Misstrauen in der Zahnärzteschaft für die weitere Entwicklung von zahnärztlichen Leistungen, ergänzte Seib. 

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Gruppe von vier Personen

Sind sich einig: Dennis Sonne, Dr. Holger Seib, Maria Klein-Schmeink (von links) und Dr. Sabine Wagner

Dringender Handlungsbedarf

In der Versorgung von Menschen mit Beeinträchtigungen steht die Zahnärzteschaft in Westfalen-Lippe im Vergleich zum Bundesdurchschnitt an der Spitze. Seib erklärte: „Mit 70 Prozent der Pflegeeinrichtungen in Westfalen Lippe haben wir einen Kooperationsvertrag abgeschlossen.“ Das sei zwar mehr als in anderen Bundesländern, aber dennoch nicht genug. „Die Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen fehlen hier beispielsweise komplett“, ergänzt Wagner. Hier seien Gesetzesänderungen auf Bundesebene notwendig.

„Wir sehen hier auch dringenden Handlungsbedarf und wollen dieses Thema mit künftigen Gesetzen angehen“, bekräftigt Klein-Schmeink. Auch Sonne möchte auf Landesebene Druck machen um mögliche Gesetzesänderungen zu beschleunigen.

„Das ist kein tragbarer Zustand“, erklärt er. Zudem waren sich alle Gesprächspartner einig, dass eine flächendeckende Versorgung von Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen mit Kooperationsverträgen nicht nur den jeweils betroffenen Personen zugutekäme, sondern auch langfristig finanziell und organisatorisch entlastet. Die Kooperationsverträge umfassen neben zahnmedizinischer Betreuung der Einrichtungen durch feste Praxen unter anderem auch die Schulung des Personals in den jeweiligen Einrichtungen. So können durch Prävention oft schwerere Eingriffe vermieden werden.

Die KZVWL bietet für Menschen mit Beeinträchtigungen eine Vielzahl von Unterstützungsangeboten, über eine eigene Servicestelle zur Beratung von Menschen mit Beeinträchtigungen, Informationsmaterial zu verschiedenen Themen wie häuslicher Pflege und Mundhygiene bis hin zur Praxissuche, über die geeignete Praxen gefunden werden können, die beispielsweise über Barrierefreiheit verfügen.

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