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Aufstiegsfortbildungen – Bedingungen, Kosten und Zuschüsse

Fortbildungswillige stehen oftmals vor der Hürde, sich eine Fortbildung nicht leisten zu können. Sylvia Gabel zeigt nachstehend auf, welche Förderungsmöglichkeiten für die einzelnen Kurse bestehen – und eine gewünschte Fortbildung dann doch bezahlbar machen. Außerdem rät sie, den jeweiligen Anbieter nach Fördermöglichkeiten zu fragen.

Zahnmedizinische Prophylaxeassistentin (ZMP): 400 Stunden

Die Fortbildungskosten liegen zwischen 3.500 und 4.500 Euro. Es ist individuell abzuklären, ob Lehrmaterial, Anmeldegebühren, Bearbeitungskosten und Prüfungsgebühren im Gesamtpreis enthalten sind. Die Art und Höhe der Förderungsmöglichkeiten sind abhängig von der individuellen Situation und dem Bundesland. Grundsätzlich ist die Fortbildung zur ZMP nach Ausbildungsförderungsgesetz förderfähig.

Zahnmedizinische Fachassistentin (ZMF): mindestens 700 Stunden

Im Durchschnitt liegen die Kosten für die Weiterbildung bei ca. 4.000 Euro und sind nach Ausbildungsförderungsgesetz förderfähig.

Dentalhygienikerin (DH): + 800 Stunden

Wenn bereits eine Modul-Fortbildung zur ZMP oder ZMF absolviert wurde, ist eine mehrjährige Fortbildung zur Dentalhygienikerin eine sehr gute Wahl, um beruflich weiter aufzusteigen.

Die Kosten für die Ausbildung zur Dentalhygienikerin schwanken zwischen rund 7.000 Euro und bis zu 15.000 Euro. Während in zahnmedizinischen Fortbildungszentren oder bei der europäischen Akademie für zahnärztliche Fort- und Weiterbildung in der Regel ca. 7.500 Euro gezahlt werden müssen, kostet es zum Beispiel in Berlin nahezu das Doppelte. Allerdings kann die Ausbildung hier mit dem sogenannten Meister-BAföG gefördert werden. Die Kosten für die Fortbildung setzen sich meist aus der Kursgebühr (in der Regel mit Abstand der größte Kostenpunkt), den Kosten für das benötigte Material und die Instrumente sowie einer Prüfungsgebühr zusammen.

Fachwirtin Zahnärztliches Praxismanagement: +600 Stunden

Ca. 5.000 bis 6.000 Euro, je nach Anbieter. Die Aufstiegsfortbildungen können über das Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG) gefördert werden.
Diese Förderung der Aufstiegsfortbildungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) verlangt seit Kurzem von dem Träger der Maßnahme die Anwendung eines Qualitätssicherungssystems. Weitere Informationen zum Aufstiegs-BAföG unter www.aufstiegs-bafoeg.de

Nordrhein-Westfalen bietet als zusätzliche Förderung noch den Bildungsscheck an, den Christiane Fork, Leiterin der Haranni Academie für Heilberufe GmbH (Herne), im Interview näher erklärt. Nachzulesen auch im dzw-Kiosk
Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Fortbildungen und Fördergeldern gibt auch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)

Sylvia Gabel, Referatsleitung Zahnmedizinische Fachangestellte, Verband medizinischer Fachberufe e. V.

Titelfoto: luckakcul - stock.adobe.com