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Dentale Elektroaltgeräte gesetzeskonform entsorgen

Welche Risiken und Pflichten sind bei der Entsorgung von Elektrogeräten zu beachten?
enretec entsorgt deutschlandweit dentale Elektroaltgeräte und klärt auf, welche Regeln eingehalten werden müssen.

Haftung des Praxisinhabers

Für die Entsorgung dentaler Elektroaltgeräte gibt es in Deutschland gesetzliche Vorschriften. Der Praxisinhaber haftet für alle anfallenden Praxisabfälle nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Werden ausgemusterte Elektrogeräte beispielsweise einfach auf einem Schrottplatz entsorgt, ist dies nicht nur illegal, sondern kann gemäß § 10 Abs. 1 des Elektro- und Elektronikgesetzes  (ElektroG) weitreichende Konsequenzen für den Praxisinhaber mit sich bringen. Schließlich ist eine unsachgemäße Entsorgung aus umwelttechnischen und sicherheitsrelevanten Gründen äußerst problematisch, wie der exemplarische Blick auf eine alte Behandlungseinheit verdeutlicht. In dieser können sich Reste von Amalgam oder auch infektiöse Anhaftungen befinden.

Kein Fall für den Wertstoffhof

Bei Recyclinghöfen, die auf die ordnungsgemäße Behandlung dieser Abfälle nicht spezialisiert sind, kann es trotz des Kontaminationsrisikos zu einer Entsorgung über den Mischschrott kommen. Auch Röntgengeräte stellen eine Umweltgefahr dar. Die enthaltenen Berylliumröhren dürfen unter keinen Umständen in die Umwelt gelangen. In einem zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb, wie enretec, werden die Medizingeräte fachgerecht auseinandergebaut und die Einzelteile je nach Einstufung dem korrekten Entsorgungsweg zugeführt.

Seit 2005 muss der Praxisbetreiber die ordnungsgemäße Entsorgung der Praxisaltgeräte nicht mehr selbst organisieren, sondern seitdem unterstützen Handel und Industrie die Organisation von Deinstallation und Verbringung der Elektroaltgeräte zum Entsorgungsfachbetrieb. Wir bei enretec kümmern uns dann um den Entsorgungsprozess und geben dem Praxisbetreiber die erforderliche rechtliche Sicherheit.

Entsorgung von Elektroabfällen in der Zahnarztpraxis

Nutzen Sie den umfangreichen Service von enretec und entsorgen Sie sicher und einfach Ihre Praxisabfälle.

Das sollten Sie wissen:

  • Elektroaltgeräte, Dentaleinheiten oder Röntgengeräte aus Praxen dürfen nicht über kommunale Sammelstellen (Recyclinghöfe) entsorgt werden, da es sich um gefährlichen Abfall aus dem B2B-Bereich handelt.
  • Der Besitzer beziehungsweise die Praxis muss sicherstellen, dass das Altgerät in einer zertifizierten Erstbehandlungsanlage ordnungsgemäß verwertet wird (§ 21 ElektroG).
  • Elektrogeräte müssen eine WEEE-Registrierungsnummer besitzen und bei der Stiftung ear registriert sein, bevor sie in Umlauf gehen. Eine Rückverfolgbarkeit bei nicht ordnungsgemäßer Entsorgung ist daher ein Leichtes.

Die Stiftung ear (Elektro-Altgeräte Register) ist eine gemeinsame Stelle zur Überwachung des ElektroG in Deutschland und gleichzeitig Registrierungsstelle für Hersteller, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen. Die WEEE-Registrierung steht für Waste Electrical and Electronic Equipment und ist Voraussetzung zum Verkauf von elektronischen Geräten in Deutschland. Mit dem erforderlichen Entsorgungsbeleg, der von einem Entsorgungsfachbetrieb mit Erstbehandlungsanlage ausgestellt wird, können diese Geräte ordnungsgemäß abgemeldet werden.

Umweltbewusst und nachhaltig entsorgen

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Kontakt
Viktoria Auras
enretec GmbH
Kanalstraße 17
16727 Velten
Tel: +49 3304 3919 265
v.auras@enretec.de