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Kurzmeldungen 21. bis 27. Januar

Beste Promotion in der Zahnmedizin 2018 ausgezeichnet

Dr. Fabian Schiml erhielt den Preis der Fördergemeinschaft Zahnmedizin für seine Arbeit über schonende Vorbereitungen für Keramikfüllungen. Keramikfüllungen fallen gegenüber Amalgam oder Gold weniger auf, sind aber in der Vorarbeit schwieriger. Statt dem altbekannten Bohrer, der sich dreht, bietet ein hin- und herschwingendes Instrument deutliche Vorteile vor allem für die Nachbarzähne. Schiml konnte nun in seiner Doktorarbeit, die er am Lehrstuhl für Prothetik und dentale Technologie unter der Leitung von Prof. Dr. Dr. Piwowarczyk der Universität Witten/Herdecke (UW/H) erstellte, zeigen, dass auch sonst die Qualität mindestens gleichwertig ist. Die oszillierende Präparation führt bei Kriterien wie Einfluss auf Oberflächenbeschaffenheit des Zahnes sowie Passgenauigkeit und Randspalt von keramischen Inlays zu gleich guten Ergebnissen. Im Sinne einer modernen, minimalinvasiven und substanzschonenden Zahnmedizin können solch alternative Präparationsmethoden dazu beitragen, unerwünschte Schäden an Nachbarzähnen zu reduzieren.

FVDZ fordert pragmatische ZMVZ-Lösung

Durchaus kontrovers verlief die Diskussion zu den Regulierungsmöglichkeiten von MVZ bei der Anhörung am 16. Januar 2019. Während sich der GKV-Spitzenverband insgesamt für eine Stärkung der MVZ aussprach und sich für die vorgesehenen Regelungen im TSVG, die lediglich Einschränkungen bei den Betreibern von Dialyse-MVZ vorsehen, starkmachte, hielten die Ärzteverbände unisono dagegen. Die KZBV warnte noch einmal eindringlich: „Sollte der Gesetzgeber den ungebremsten Zugang versorgungsfremder Investoren in die zahnärztliche Versorgung jetzt nicht nachhaltig regulieren, werden künftig Renditeziele von Kapitalgesellschaften die Versorgung bestimmen.“ Der jüngste Trend könne sich kritisch auf die Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidungen auswirken, mahnte auch die Bundesärztekammer. Die im Entwurf vorgesehenen Neuregelungen zu den MVZ reichten nicht aus. „Was wir jetzt brauchen ist eine pragmatische Lösung – und zwar möglichst bald“, betonte der FVDZ-Bundesvorsitzende Harald Schrader.

Immer aktuelle Gesundheitskarte verwenden

Seit Januar 2019 gelten ausschließlich die elektronischen Gesundheitskarten der zweiten Generation. Erkennbar sind diese am Aufdruck „G2“ oder „G2.1.“, welcher sich auf der Vorderseite der elektronischen Gesundheitskarte oben rechts befindet. Dr. Holger Weißig, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen, unterstreicht: „Um Probleme zu vermeiden, prüft man am besten vor dem nächsten Zahnarzttermin, ob die aktuelle Gesundheitskarte über diesen Aufdruck verfügt. Denn parallel zur Fortentwicklung der Karten für neue Anwendungen und Verfahren sind auch die Zahnarztpraxen zur Anschaffung aktueller Technik verpflichtet. Die neue technische Ausstattung kann ältere Gesundheitskarten nicht mehr erkennen, unabhängig davon, welches Gültigkeitsdatum auf diesen aufgedruckt ist.“ Wenn innerhalb von zehn Tagen nach der Behandlung keine gültige Karte oder ein anderer, gültiger Anspruchsnachweis vorgelegt wird, ist der Zahnarzt berechtigt, eine Privatrechnung zu stellen.

Studiengang „Gesundheitsdaten und Digitalisierung“

Wie kann die Digitalisierung die Gesundheitsversorgung verbessern? Welche Gesundheitsdaten werden gesammelt und gespeichert? Wie können diese sensiblen Daten genutzt werden? Mit diesen Fragen werden sich Wissenschaftler und Studierende der Hochschule für Gesundheit (hsg Bochum) künftig im Rahmen eines neuen Studiengangs intensiver beschäftigen. Ab dem Wintersemester 2019/2020 wird die hsg Bochum den Bachelor-Studiengang „Gesundheitsdaten und Digitalisierung“ anbieten. „Das Thema Digitalisierung hat mittlerweile auch die gesundheitliche Versorgung erreicht. Viele Anwendungen – sei es in der Medizintechnik, sei es in der Telemedizin oder sei es durch Fitness-Tracker und andere Wearables – führen zu großen Mengen gesundheitsrelevanter Daten. Diese Daten haben ein enormes Potential zu einer Verbesserung von Prävention, Therapie und Rehabilitation. Bei einem sorgsamen Umgang mit den Daten entstehen damit neue Möglichkeiten, zum Beispiel für eine personalisierte Medizin oder auch für eine zielgruppenspezifische Gesundheitsversorgung“, erklärte Dr. Wolfgang Deiters, Professor für Gesundheitstechnologien im Department of Community Health der hsg Bochum.