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S2k-Leitlinie „Dentale digitale Volumentomographie“

S2k-Leitlinie „Dentale digitale Volumentomographie“

Nach den Regularien der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften) wurde die vorhandene S2k-Leitlinie zur Anwendung der Dentalen digitalen Volumentomographie (DVT) aktualisiert.

Federführend durch die ARö und die DGZMK wurde in Zusammenarbeit mit 22 weiteren beteiligten Fachgesellschaften und Institutionen sowie Patientenvertretern eine breit konsentierte Orientierungshilfe im Hinblick auf die Definition, technische Spezifikationen und generelle Anforderungen sowie die Indikationen zur Anwendung der DVT erarbeitet, die sich im Vergleich zur vorherigen Version auf eine deutlich bessere Evidenzlage stützen kann. Die Empfehlung der European Academy of Dentomaxillofacial Radiology (EADMFR) «Cone beam CT imaging of the mandibular third molar: a position paper prepared by the European Academy of DentoMaxilloFacial Radiology (EADMFR)» von 2019 fand ebenso Berücksichtigung.
Die Leitlinie und den Methodenreport ist online veröffentlicht.

Corona: Abrechnung der Impfleistung

Die Coronavirus-Testverordnung wurde am 16. Januar 2023 erneut geändert. Auf der Corona-Sonderseite der KZBV findet sich eine aktualisierte FAQ und ein Schaubild zum „Testen“ (kzbv.de/coronavirus#), teilt KZBV in ihrem Newsletter 2/2023 mit. Außerdem: Die Erbringung der Impfleistungen ist nach Verlängerung der Geltung des Paragrafen 20b IfSG sowie Verlängerung der Geltung der Coronavirus-Impfverordnung bis einschließlich 7. April 2023 möglich. Wichtig für Zahnarztpaxen: Die bis einschließlich 31. Dezember 2022 erbrachten Impfleistungen müssen bis spätestens 30. April 2023 abgerechnet werden. Nach Ablauf dieser Frist ist die Abrechnung der bis zum 31. Dezember 2022 erbrachten Impfleistungen ausgeschlossen.

Bundesrat fordert Verbot von Einweg-Elektrozigaretten

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich auf nationaler und EU-Ebene für ein wirkungsvolles Verbot des Inverkehrbringens von Einweg-E-Zigaretten einzusetzen. Eine entsprechende Entschließung hat die Länderkammer am 3. März 2023 auf Initiative Bayerns beschlossen. Darin bemängelt der Bundesrat, dass Einweg-Elektro-Zigaretten oftmals nicht fachgerecht als Elektrogerät, sondern über den Hausmüll entsorgt werden. Dadurch würden die darin enthaltenen Batterien der Verbrennung zugeführt, warnen die Länder.

Einweg-E-Zigaretten könnten bauartbedingt weder nachgefüllt noch könne die Batterie ausgetauscht werden, weswegen sie unter dem Aspekt der Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung sehr kritisch zu bewerten seien. Nach Ansicht des Bundesrates könnte sich auf EU-Ebene unter anderem – jedoch nicht ausschließlich – die Ausrichtung der geplanten Ökodesign-Verordnung auf die Kreislaufwirtschaft und den Ressourcenschutz dafür eignen, das Inverkehrbringen von Einweg-E-Zigaretten zu verhindern. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung überdies auf, weitere Maßnahmen zu prüfen und gegebenenfalls zu ergreifen, um einer nicht sachgerechten Entsorgung von Einweg-E-Zigaretten wirkungsvoll entgegenzutreten.

Leitlinie S3

Ambulante Versorgung in Notfallreform einbinden

Die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat bei ihrer Sitzung in Berlin zur geplanten Krankenhausreform der Bundesregierung folgende Resolution einstimmig verabschiedet: In der vergangenen Woche hat die Regierungskommission in ihrer 4. Stellungnahme ihre Empfehlungen für eine „moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ veröffentlicht. Während vergangene Vorschläge die bisherigen etablierten Strukturen gewürdigt und mit einbezogen haben, bricht die vorliegende Stellungnahme mit diesem konstruktiven Vorgehen.

Die vorhandene Notdienstgestaltung fußt auf kooperativen und arbeitsteiligen Strukturen. Diese gilt es, konstruktiv und unter Berücksichtigung regionaler Bedarfe, weiterzuentwickeln. Das KV-System macht sich überdies nachdrücklich für die Etablierung eines sektorübergreifenden Ersteinschätzungssystems stark, um Fehlallokationen systematisch entgegenzuwirken. Einseitige und sektorenzentrierte Vorschläge sind wenig zielführend. Um künftig realitätsnahe Konzepte zu entwickeln, müssen die Experten der ambulanten Versorgung (KVen und Verbände) aktiv eingebunden werden. Ohne Einbezug der Perspektive niedergelassener Ärzte kann eine Reform der gemeinsamen Notfallversorgung nicht funktionieren.

AfD-Fraktion erkundigt sich nach Konnektoren

Die AfD-Fraktion erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (20/5879) nach den Hintergründen für den Konnektorentausch im Gesundheitswesen. Konnektoren ermöglichen den sicheren Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung wissen, ob bei einem als veraltet angesehenen Konnektor konkrete Sicherheitsgefahren bestehen können.

Titelbild: HNFOTO - adobe.stock.com