Nachdem die Zahnärzte beim Schutzschirm nicht bedacht wurde, fordert die BZÄK die Bundesregierung auf, auch Zahnarztpraxen in der Corona-Krise zu schützen.
Nun ist es beschlossene Sache. Mit dem neuen Gesetzesrundumschlag aus dem Hause Jens Spahn werden Liquiditätshilfe und Fördermittel für junge Praxen in verbindliche Form gegossen.
Heute berichtet die FAZ, dass das Bundesfinanzministerium die Lastenteilung zwischen Zahnärzten und Krankenkassen infrage stellt und eine komplette Rückzahlung des überzahlten Betrages gefordert wird.
Aufgespannt und wieder zugeklappt: Niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte bleiben trotz des Corona-Rettungsschirms im Regen stehen, so der Freie Verband Deutscher Zahnärzte.
KZBV legt Papier „Corona-Pandemie: Lehren und Handlungsbedarfe aus der Perspektive der vertragszahnärztlichen Versorgung“ vor und fordert erneut einen Schutzschirm für die Zahnärzteschaft.
Ein umfassender Schutzschirm für 102.000 Praxen müsse fortgeführt werden, das fordert die Kassenärztliche Bundesvereinigung und das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung von der Politik.
Bis zum 2. Juni mussten sich die KZVen entscheiden, ob sie die Liquiditätshilfe nach der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung annehmen oder ablehen.