Kostenerstatter diskutieren, ob Komposit-Restaurationen im Seitenzahnbereich aus modernen „Bulk-Fill-Kompositen“ anders berechnet werden müssten. Die Argumente: 1. Es handelt sich um eine grundsätzlich abweichende Art Füllungsmaterial. 2. Es seien damit andere Applikationstechnik und Behandlungsresultate verbunden. 3. Ein geminderter Aufwand würde höhere Steigerungssätze verhindern.