Dass Praxisbetreiber frühzeitig an das Berufslebensende denken sollen, hat sich herumgesprochen. Doch wie sind die Schritte in den relevanten Bereichen? Ein Denkanstoß für die Abgabeplanung.
Wer zukünftig aus einer bestehenden Praxis ausscheidet, sollte sich frühzeitig über die gegen Mitgesellschafter zustehenden Ansprüche informieren, rät RAin Anna Stenger.
Bei Gesellschaftsverträgen, Arbeitsverträgen und auch bei Praxisabgabeverträgen stellt sich immer wieder die Frage, ob und in welchem Umfang ein Wettbewerbsverbot vereinbart werden soll.
Es trifft jede Praxisinhaberin und jeden Praxisinhaber spätestens am Ende des Berufslebens – die Praxisabgabe. Und ob diese erfolgreich oder weniger erfolgreich vollzogen werden kann, ist fast immer eine Frage der Vorbereitung.
Da es sich bei der vertraglichen Gestaltung der Praxisabgabe um ein Herzstück der Beratung handelt, zeigen wir in sieben Artikeln auf, welche vertraglichen Regelungen Sicherheit bieten.