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Kurzmeldungen 11. bis 17. Februar

Neue Regelungen für die Anstellung

Nach den bisherigen Regelungen durften niedergelassene Vertragszahnärzte maximal zwei Zahnärzte oder Zahnärztinnen in Vollzeit anstellen. Ab sofort können Vertragszahnärzte für Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften die Genehmigung von drei und mit Begründung bis zu vier angestellten Zahnärzten in Vollzeit, oder entsprechend mehr in Teilzeit, beim Zulassungsausschuss beantragen. Ausdrücklich begrüßt das Dr. Thomas Nels als Vorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KZVN): „Zwar sind längere Wartezeiten und Terminprobleme in zahnärztlichen Praxen unbekannt, aber die neuen Vereinbarungen ermöglichen es, bei erhöhtem Patientenaufkommen im Sinne einer patientenorientierten Praxisführung durch die Anstellung weiterer Zahnärzte, flexibel zu reagieren“. Sein Stellvertreter Dr. Jürgen Hadenfeldt ergänzt: „Die erweiterten Anstellungsmöglichkeiten kommen den Wünschen vieler junger Zahnärztinnen und Zahnärzte entgegen, die einerseits flexible Arbeitszeiten wünschen oder andererseits zu Beginn ihres Berufslebens oder vor der Niederlassung in eigener Praxis zunächst als Angestellte im Team arbeiten möchten.“

KBV für Interoperabilität zuständig

Ein Änderungsantrag zum TSVG sieht vor, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) die Verantwortung für die Interoperabilität elektronischer Patientenakten zu übertragen. Die KBV begrüßt dies und weist gleichzeitig die seitens der IT-Industrie geäußerte Kritik an der Entscheidung zurück. Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der KBV, sagte hierzu: „Wir begrüßen, dass die Politik die Notwendigkeit einer semantischen und syntaktischen Interoperabilität bei der Entwicklung elektronischer Patientenakten (ePA) erkannt hat. Wir begrüßen außerdem, dass sie der KBV die Kompetenz zubilligt, entsprechende Standards festzulegen. Dies ist nur folgerichtig, denn wir wissen nun mal am besten, welche Erfordernisse diesbezüglich für die Versorgung der Patienten bestehen. Die Kritik seitens der Industrie an der Entscheidung ist insofern nicht nachzuvollziehen. Selbstverständlich werden wir die Expertise aus Wissenschaft und Industrie einbinden und versuchen, zu gemeinsamen Ergebnissen zu kommen. Am Ende muss jedoch einer entscheiden.“

„Sachverstand statt Staatsdirigismus“

Zur geplanten Übernahme von 51 Prozent der Gesellschafteranteile der Gematik durch das Bundesgesundheitsministerium erklärt Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer: „Im Koalitionsvertrag steht noch das klare Bekenntnis der Regierung zu Freiberuflichkeit und Selbstverwaltung. Jetzt aber soll die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen mit einem staatsdirigistischen Eingriff ausgehebelt werden. Denn de facto wird die Gesellschaft für Telematikanwendungen zu einer staatlichen Oberbehörde, wenn das Gesundheitsministerium 51 Prozent der Anteile übernimmt. Das wäre ein Systembruch, den wir strikt ablehnen. Medizinische Notwendigkeit, Wissenschaftlichkeit und die Einbeziehung des Sachverstands der Beteiligten und Betroffenen in der Selbstverwaltung müssen grundlegende Prinzipien der Weiterentwicklung unseres Krankenversicherungssystems bleiben, nicht aber staatsbürokratische Vorgaben.“

KVen sehen Entwicklung bei Fernbehandlung kritisch

In einem gemeinsamen Positionspapier von KZB und den Länder-KVen warnen sie vor einer Dominanz der „privatwirtschaftlich organisierten und rein an Kapitalinteressen orientierten Unternehmen“, den man mit eigenen Angeboten und Lösungen entgegentreten müsse. Durch die Lockerung des Fernbehandlungsverbots drängten nun junge Unternehmen und Start-Ups in den Gesundheitssektor und böten Patienten direkt und an den Praxen der Niedergelassenen vorbei eigene Leistungen an. „Um Fehlentwicklungen zu vermeiden, muss die aktuelle Ausgestaltung des Fernbehandlungsverbots noch einmal in Bezug auf die besondere Bedeutung des persönlichen Arzt-Patienten-Kontaktes kritisch diskutiert werden. Dabei müssen auch klare Einschränkungen und Begrenzungen definiert werden, um nicht ausschließlich Konzerninteressen in den Mittelpunkt zu stellen“ fordern die Standesvertreter der Ärzte.

Zahl der Woche          17.712

Zahnärzte waren 2017 als Angestellte tätig.

Quelle: BZÄK