Die KZVen gehen derzeit davon aus, dass einem MVZ nur ein in Vollzeit beschäftigter Vorbereitungsassistent zugeordnet werden darf. Eine Einschätzung von RA Thomas Bischoff.
Großinvestoren entdecken Gesundheitswesen als Geschäftsmodell: Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen Lippe und die Zahnärztekammer WL warnen in einem offenen Brief