Rund 130 Übernahmen von Unternehmen im Gesundheitssektor gab es seit 2013, stellte das Institut Arbeit und Technik in der ersten wissenschaftlichen Studie zu diesem Thema fest.
Im Gesundheitsausschuss ging es um die Fragestellung „Kapitalinteressen in der Gesundheitsversorgung offenlegen“: Eine einheitliche Erzählung kam nicht zustande.
Die KZVen gehen derzeit davon aus, dass einem MVZ nur ein in Vollzeit beschäftigter Vorbereitungsassistent zugeordnet werden darf. Eine Einschätzung von RA Thomas Bischoff.
Großinvestoren entdecken Gesundheitswesen als Geschäftsmodell: Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen Lippe und die Zahnärztekammer WL warnen in einem offenen Brief
Der Versuch, den Marktzugang für IMVZ mit Hilfe des TSVG zu regulieren, ist im besten Fall halbherzig, wenn nicht sogar kontraproduktiv umgesetzt worden.
Ein Rechtsgutachten im Auftrag des Bundesverbandes der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) sieht die Einschränkungen von iMVZ als rechtlich kritisch. Die Bundesärztekammer (BÄK) nahm zeitnah Stellung.