Die Neuregelung der PAR-Therapie für Kassenpatienten hat auch im Bereich der chirurgischen Therapie Änderungen mit sich gebracht. Unsere Abrechnungsexpertin erläutert die Hintergründe.
Unsere Abrechnungsexperten stellen immer wieder fest, dass die Umsetzung der neuen PAR-Richtlinie noch viele Fragen aufwirft. Hier geben sie Antworten auf die meistgestellten Fragen.
Seit dem 1. Juli ist die neue PAR-Richtlinie für GKV-Patienten in Kraft. Unsere Abrechnungsexperten stellen immer wieder fest, dass die Umsetzung der Richtlinie noch viele Fragen aufwirft.
Eine Praxis mit dem Anspruch, PAR-Therapie auf höchstem Niveau zu bieten, wird demnach auch in Zukunft auf zusätzliche Privatleistungen im Rahmen der PAR-Therapie nicht verzichten.
Häufig trifft man bei einer Mehrkostenvereinbarung zu Kompositfüllungen auf zusätzliche Leistungen, obwohl innerhalb des Sachleistungssystems grundsätzlich das Verbot von privaten Zuzahlungen gilt.
Ein Thema, das immer wieder Anlass zur Nachfrage gibt, ist die korrekte Berechnung von Maßnahmen nach den Bema-Nrn. 89, 106 und 108 sowie der Ansatz der GOZ-Nrn. 4030 und 4040.
Durch die Änderung der PAR-Richtlinie zum 1. Juli 2021 haben neue Abrechnungspositionen Einzug in den Bema gehalten. Unsere Abrechnungsexpertin erklärt, was Sie jetzt für die Praxis wissen müssen.
Die Verleihung des 30. Klaus-Kanter-Förderpreises für die besten Meisterarbeiten der Zahntechniker findet am 3. Mai 2024 in Leipzig im Rahmen der Zahntechnik Plus 2024 statt.
Wie viele Füllungsmaterialien werden benötigt, um alle Patientenbedürfnisse erfüllen zu können? Diese und weitere Fragen beantworten Prof. Dr. Michael Noack und Dr. Nora Joos in einem Webinar am 7. Mai.
Um dem Zahnärztemangel in Sachsen Anhalt zu begegnen, möchte die Landesregierung das Programm der KZV zur Ausbildung von zahnmedizinischem Nachwuchs ausweiten.
Interdisziplinarität entsteht nicht nebeneinander und fachspezifisch in getrennten Fortbildungsformaten, sondern gemeinsam in fachübergreifenden Veranstaltungen.